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Nordrampe Nordrampe: Unterschriften für die Katz

Von Birger zentner 27.06.2013, 18:59
Die Bundesstraße 91 zwischen Weißenfels und Zeitz.
Die Bundesstraße 91 zwischen Weißenfels und Zeitz. Symbol/MZ Lizenz

Weissenfels/MZ - Rund 4 650 Unterschriften trägt das Bürgerbegehren, in dem sich Bürgerinitiativen gegen den Bau beziehungsweise die städtische Finanzierung der sogenannten Nordrampe an der Bundesstraße 91 wenden. Allesamt sind für die Katz. Denn das Bürgerbegehren ist aus formalen Gründen gescheitert. „Statt drei Vertretungsberechtigten sind im Bürgerbegehren fünf benannt“, sagte Oberbürgermeister Robby Risch (parteilos) gestern gegenüber der MZ. Das sei unzulässig, er habe deshalb keine andere Wahl, als den Initiatoren mitzuteilen, dass das Bürgerbegehren aus diesem Grund nicht gültig sei.

„In einem Schreiben des Rechtsamtes sind die Initiatoren vor dem Start des Begehrens ausdrücklich auch auf diesen Punkt hingewiesen worden“, so Risch. Bei ihnen hat die Nachricht wie einen Bombe eingeschlagen. „Aber es ist richtig, dass wir hier einen Fehler gemacht haben“, sagte Heidelinde Penndorf auf MZ-Nachfrage. Sie ist Sprecherin der Bürgerinitiative für sozial gerechte Abwasserabgaben, die wiederum einer der Träger des Bürgerbegehrens ist. „Wir können uns hier nur bei den vielen Menschen, die ihre Unterschrift gegeben haben, entschuldigen“, sagte sie weiter.

Die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung wird im übrigen vom Innenministerium bestätigt. Der Wortlaut der Gemeindeordnung sei eindeutig, so Pressesprecherin Anke Reppin. „Der Gesetzgeber hat bewusst eine Begrenzung der vertretungsberechtigten Personen vorgenommen, um die Verfahrensrechte bei einem kleinen überschaubaren Kreis von Vertretern zu konzentrieren. Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil sich bei mehreren Vertretern die Frage nach der Handlungsfähigkeit der Vertreter bei aktiven Verfahrenshandlungen stellt. Die insoweit notwendige Abstimmung gerade für die Interessen der Gesamtheit der Unterzeichner kann bei mehreren Vertretern zu Schwierigkeiten führen, denen mit der Begrenzung auf bis zu drei Personen begegnet werden soll“, heißt es ihrer Antwort auf eine MZ-Nachfrage.

Versuche das Begehren doch noch anzuerkennen

Gemeinsam mit einer Anwältin will man nun versuchen, den Fehler zu heilen. In der nächsten Stadtratsitzung am 11. Juli, in der über die Zulässigkeit letztlich entschieden wird, gibt es für die Initiatoren noch eine Anhörung mit Rederecht. Penndorf hofft, dass trotz des Formfehlers das Begehren anerkannt wird und zu einem Bürgerentscheid führt. Eine andere Variante wäre, dass der Stadtrat von sich aus dem Ansinnen des Begehrens folgt und den Beschluss zum Bau der Nordrampe, finanziert mit 2,5 Millionen Euro aus dem städtischen Haushalt, kippt. „Das ist ja auch unser eigentliches Ziel. Es geht aber nicht darum, den Bau der Nordrampe generell zu verhindern, sondern dass er von jenen bezahlt wird, die den Nutzen ziehen“, so Penndorf. Gemeint ist damit Tönnies, denn dessen Viehtransporte sollen über die neue Abfahrt das Werk besser erreichen.

In Stadtverwaltung und Stadtrat geht man allerdings auch davon aus, dass das Verkehrsprojekt zu einer Beruhigung für umliegende Wohngebiete führen wird. Deshalb will man in den Stadtetat greifen. Die Initiatoren des Begehrens zweifeln diesen Effekt jedoch an.

Eine weitere Möglichkeit, zum Ziel zu kommen, wäre, das Begehren zu wiederholen. „Das ist zulässig und kann auch umgehend erfolgen“, bestätigte Denise Vopel, Pressesprecherin des Landesverwaltungsamtes. Allerdings wirft das die Frage auf, wie groß die Bereitschaft der Bürger zur erneuten Unterschrift ist. Abgesehen davon, dass der Aufwand der Initiatoren noch einmal geleistet werden muss. 4 653 Menschen hatten unterschrieben, 416 Unterschriften sind ungültig, bleiben 4 237. Lediglich 3 000 Unterschriften wurden benötigt.