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Bitterer Streit um Klärgruben

Von Yvette Meinhardt 07.04.2006, 18:12

Teuchern/MZ. - Häufig fungiert er als Sprachrohr für Probleme im Teucherner Land, jetzt ist er selbst betroffen. Auf seinem Grundstück in der Steigerstraße steht zwar eine Klärgrube, doch ist die seit Jahren als Regenwasserzisterne umfunktioniert.

Also legte Böttcher gegen den Bescheid über die Grundgebühr für dezentrale Kleinkläranlagen Widerspruch ein. Mit dem Geschäftsführer des AZV gab es am 2. März einen Vor-Ort-Termin und der Bescheid sei - laut Böttcher - für ungültig erklärt worden. Bei seinem anderen Grundstück in der Bahnstraße habe es noch nie eine Klärgrube gegeben. Dafür aber den Bescheid. "Das kann doch nun wirklich nicht sein", wettert Böttcher. Nach der Begehung waren aus seiner Sicht alle Unklarheiten geklärt. In dieser Woche fiel er förmlich aus allen Wolken. Bei ihm flatterten von der Midewa - im Auftrag des AZV Oberes Rippachtal - Mahnungen für nicht bezahlte Rechnungen ins Haus. "Bei mir stand das Telefon nicht still. Mitglieder der Bürgerinitiative riefen bei mir an und befanden sich in der gleichen Situation", sagt der Sprecher der BI. Beim Fall Böttcher sieht sich der AZV hinters Licht geführt. "Meines Wissens nach ist Herr Böttcher nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen. Also muss er die Grundgebühr für dezentrale Entsorgung zahlen", ist sich Verbandschef Hans Püschel sicher.

Die Grundgebühr beträgt 65,76 Euro, also 5,48 Euro im Monat. "Ob beim Müll, Strom oder Wasser, überall gibt es Grundgebühren, die die meisten widerspruchslos zahlen. Wir haben nur den Fehler gemacht, diese Grundgebühr nicht von Anfang an zu erheben", erklärt Püschel. Doch wie aus der Geschäftsstelle des AZV zu erfahren war, sei die Sachlage anders. "Bei seinem Neubau errichtete Böttcher eine biologische Kläranlage, weil das zentrale Abwassersystem noch nicht lag. Deshalb steht es bei uns als nicht angeschlossen in den Unterlagen. Zwischenzeitlich stellte er den Anschluss her, kam jedoch seiner Informationspflicht gegenüber dem Verband nicht nach", sagt Geschäftsführer Gunter Lehmann. Vor Ort habe ihm Böttcher gesagt, dass er seit 1998 angeschlossen ist. "In der technischen Satzung ist klar geregelt, dass es eine Anzeigepflicht gibt. Böttcher hat dies nicht getan, sich schwarz angeschlossen und seit Jahren nichts gezahlt", sagt Lehmann.

Damit konfrontiert antwortet Böttcher: "Ich bin seit 1998 angeschlossen, habe bis heute keine Rechnung und keinen Grund zum Zahlen."