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Zwei Jahre Haft im Unfallprozess gefordert

Von FRANK SCHEDWILL 02.03.2010, 18:50

SANGERHAUSEN/MZ. - Außerdem soll der Angeklagte (23) eine zweijährige Führerscheinsperre erhalten. Sein Verteidiger plädierte dagegen auf Freispruch.

"Es gibt eine ganze Reihe Indizien, die aufzeigen, dass der Angeklagte das Auto gefahren hat", sagte Staatsanwalt Dennis Cernota in seinem Plädoyer. Er bezog sich dabei u.a. auf die Aussage eines Rechtsmediziners, der als Gutachter gehört worden war. Er hatte betont, dass die Verletzungen des Toten dafür sprächen, dass er der Beifahrer in dem Auto war: "Ich habe nichts, was der Beifahrerposition widerspricht und nichts, was die Fahrerposition ableitet", sagte der Gutachter. Zudem seien Blutspuren des Toten zum weitaus überwiegenden Teil auf der Beifahrerseite des Autos gefunden worden. Der Anklagte, der zur Unfallzeit mit 0,96 Promille stark alkoholisiert war, hatte nach dem Crash außerdem Zeugen gegenüber gesagt, dass er schuld an dem Geschehen sei. Er habe den Unfallwagen gesteuert und seinen Freund totgefahren. Cernota beantragte ausdrücklich, die Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Dies sei zur Verteidigung der Rechtsordnung nötig.

Verteidiger Elmar Linde sah das naturgemäß anders. Für ihn ist der genaue Unfallhergang ungeklärt. Damit sei auch das Verletzungsbild der Insassen weder der Fahrer- noch der Beifahrerposition zuzuordnen. Sein Mandant müsse deshalb freigesprochen werden.

Bei dem Unfall am 5. Oktober 2008 war das Auto, ein tiefer gelegter VW Golf, gegen 18.30 Uhr nach einer Linkskurve von der nassen Fahrbahn abgekommen. Der Pkw landete im Graben und rammte dann einen Baum, bevor er sich mehrfach überschlug. Der 21-Jährige wurde aus dem Auto geschleudert. Er verstarb noch am Unfallort. Der Angeklagte selbst erlitt schwere Verletzungen. Er befand sich beim Eintreffen der Polizei nicht mehr im Wagen. Der Mann hat sich darauf berufen, dass er sich an die Fahrt nicht erinnern könne. Am Dienstag sagte er unter Tränen, er habe nicht die Absicht, so seinen Kopf aus der Schlinge ziehen zu wollen. Das Unfallopfer sei sein bester Freund gewesen.

Das Urteil wird am 9. März verkündet.