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Impfpflicht in Mansfeld-Südharz Von der Masernimpfung befreit aus religiösen Gründen?

Behauptung betrifft eine Kita mit hohem Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund. Gesundheitsamt nimmt Stellung.

Von Grit Pommer Aktualisiert: 22.07.2025, 10:19
Seit 2020 dürfen Kinder Kita und Schule nur mit nachgewiesener Immunität gegen Masern besuchen.
Seit 2020 dürfen Kinder Kita und Schule nur mit nachgewiesener Immunität gegen Masern besuchen. Foto: Marius Becker/dpa

Sangerhausen/MZ. - Können Eltern vom Nachweis der Masernschutzimpfung oder einer durchgemachten Maserninfektion für ihr Kind befreit werden, wenn sie die Impfung aus religiösen Gründen ablehnen? Ein Elternteil hatte unlängst im MZ-Gespräch von einer solchen Aussage berichtet. Die Information sei aus dem Kuratorium einer Kita in Mansfeld-Südharz gekommen, in der ein großer Anteil der Kinder einen Migrationshintergrund hat.