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Tierseuche in MSH Vogelgrippe: Geflügel muss in großen Teilen von Mansfeld-Südharz im Stall bleiben - Geflügelschauen abgesagt

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe am Stausee Kelbra gibt es in großen Teilen von MSH Einschränkungen für Geflügelzüchter - was auf sie zukommt. Und wie es mit den beliebten Kranichwanderungen weitergeht.

Von Frank Schedwill Aktualisiert: 20.10.2025, 16:45
Feuerwehrleute sammeln am Stausee tote Kraniche ein, die an der Vogelgrippe verendet sind.
Feuerwehrleute sammeln am Stausee tote Kraniche ein, die an der Vogelgrippe verendet sind. (Foto: Feuerwehr Heringen)

Kelbra. - Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe am Stausee Kelbra kommen auf viele Geflügelhalter in der Region große Einschränkungen zu. Die Kreisverwaltung hat am Montagnachmittag eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Demnach gilt ab dem Dienstag, 21. Oktober, in großen Teilen von MSH eine Stallpflicht.