Rentner in Badewanne verbrüht Rentner in Badewanne verbrüht: Prozess geplatzt: Angeklagte ist verhandlungsunfähig

Sangerhausen - Der Prozess um den Verbrühungstod eines Rentners in einem Pflegeheim muss auf unbestimmte Zeit verschoben werden. „Die Angeklagte ist verhandlungsunfähig“, teilte die Vorsitzende Richterin Angela Fürniss-Sauer der MZ mit. Ursprünglich sollte der Fall ab Mittwoch vor dem Schöffengericht in Sangerhausen verhandelt werden.
Christopher Posch, der Anwalt der 50-jährigen Sangerhäuserin, habe jedoch am Dienstagmorgen dem Gericht per Fax ein ärztliches Attest eingereicht. Demnach ist die Frau auf unbestimmte Zeit verhandlungsunfähig. Das Gericht hat den Termin deshalb abgesagt.
Die hallesche Staatsanwaltschaft hat die gelernte Krankenschwester wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung angeklagt. Sie habe es am 21. Februar vergangenen Jahres beim Baden des Mannes versäumt, die Wassertemperatur mit einem Thermometer zu messen und diese auch nicht mit der Hand geprüft. Dabei sei das vorgeschrieben. Der 79-Jährige erlitt Verbrühungen zweiten Grades. Der Mann war nach einem Schlaganfall, den er in der Vergangenheit erlitten hatte, halbseitig gelähmt. Er konnte nicht mehr sprechen und sich so auch nicht bemerkbar machen.
Der 79-Jährige starb sechs Tage später in einer Spezialklinik für Brandverletzte in Halle. Eine Sektion seiner Leiche ergab, dass die Verbrühung ursächlich für den Tod des Seniors war. Demnach sei in Folge der Verbrühungen ein multiples Organversagen aufgetreten, an dem der Mann schließlich starb. (mz)