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Verbrühter Rentner Verbrühter Rentner: Anklage wegen fahrlässiger Tötung: Pflegerin droht Gefängnis

Von Frank Schedwill 12.10.2017, 04:00
In dieser Badewanne wurde der Rentner verbrüht.
In dieser Badewanne wurde der Rentner verbrüht. Schumann

Sangerhausen - Der dramatische Vorfall sorgte im Frühjahr für Entsetzen und bundesweit für Schlagzeilen. Jetzt steht seine juristische Aufarbeitung an: Nach sieben Monaten Ermittlungen der Kripo hat die hallesche Staatsanwaltschaft im Fall des in einem Beyernaumburger Pflegeheim tödlich verbrühten Rentners Anklage erhoben.

Sie wirft einer 50 Jahre alten Krankenschwester fahrlässige Tötung durch Unterlassung vor, wie es im Juristendeutsch heißt. Das sagte Staatsanwalt Klaus Wiechmann am Dienstag der MZ. Die Frau habe es im Februar beim Baden des Mannes versäumt, die Wassertemperatur mit einem Thermometer zu messen und diese auch nicht mit der Hand geprüft, obwohl das vorgeschrieben sei.

Der 79-Jährige erlitt in der Badewanne Verbrühungen zweiten Grades

Der 79-Jährige erlitt in der Badewanne Verbrühungen zweiten Grades. Der Mann war nach einem Schlaganfall, den er in der Vergangenheit erlitten hatte, halbseitig gelähmt und konnte nicht mehr sprechen und sich so auch nicht bemerkbar machen. 25 Prozent seiner Hautoberfläche waren betroffen.

Der Mann starb sechs Tage später in einer Spezialklinik für Brandverletzte in Halle. Eine Sektion seiner Leiche ergab, dass die Verbrühung ursächlich für den Tod des Seniors war. Demnach sei in Folge der Verbrühungen ein multiples Organversagen aufgetreten, an dem der Mann schließlich starb.

Verfahren gegen zweite Pflegerin ist eingestellt worden

Das Verfahren gegen eine 53-jährige Pflegehelferin, die die Staatsanwaltschaft ebenfalls im Visier hatte, ist dagegen wegen geringer Schuld eingestellt worden, so Wiechmann. Der Heimbetreiber hatte die Frauen kurz nach dem Vorfall entlassen.

Der angeklagten Krankenschwester drohen laut Gesetz bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Der Prozess soll vor dem Schöffengericht in Sangerhausen stattfinden. Dessen Strafgewalt endet jedoch bei vier Jahren Freiheitsstrafe.

Findet die Verhandlung erst im Frühjahr 2018 statt?

Ein Prozesstermin steht nach Angaben von Amtsgerichtsdirektorin Melanie Braun noch nicht fest. Wahrscheinlich wird bis zur Verhandlung auch noch einige Zeit ins Land gehen. Der zuständige Richter hatte jüngst bei einem anderen Prozess mit Blick auf den vollen Terminkalender des Gerichts mitgeteilt, er könne erst Termine kommendes Frühjahr vergeben. (mz)