Rentner in Badewanne verbrüht Pflegeheim Prozess: Rentner in Badewanne verbrüht - "RTL-Anwalt" Christopher Posch vertritt angeklagte Pflegerin

Beyernaumburg - Ein knappes Jahr nach dem Tod eines Rentners durch Verbrühung in einem Pflegeheim in Beyernaumburg (Mansfeld-Südharz) beginnt an diesem Mittwoch die juristische Aufarbeitung des Falls.
Eine 50-jährige frühere Pflegerin muss sich wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung verantworten. Der Prozess findet vor dem Schöffengericht in Sangerhausen statt.
Pflegeheim: Rentner in Badewanne verbrüht
Die gelernte Krankenschwester aus Sangerhausen soll es am 21. Februar 2017 beim Baden des Mannes versäumt haben, die Wassertemperatur mit einem Thermometer zu messen und diese auch nicht mit der Hand geprüft. Dabei sei das vorgeschrieben, teilte die hallesche Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.
Unklar ist, wie lange der Mann allein in dem heißen Wasser der Badewanne gelegen hat. Der 79-Jährige erlitt Verbrühungen zweiten Grades. Der Mann war nach einem Schlaganfall, den er in der Vergangenheit erlitten hatte, halbseitig gelähmt und konnte nicht mehr sprechen und sich so auch nicht bemerkbar machen.
Der 79-Jährige starb sechs Tage später in einer Spezialklinik für Brandverletzte in Halle. Eine Sektion seiner Leiche ergab, dass die Verbrühung ursächlich für den Tod des Seniors war. Demnach sei in Folge der Verbrühungen ein multiples Organversagen aufgetreten, an dem der Mann schließlich starb. Die Angeklagte hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Christopher Posch vertritt Angeklagte in Pflegeheim-Prozess
Die Frau wird von dem Strafverteidiger Christopher Posch aus Kassel vertreten, der mit verschiedenen TV-Sendungen auf RTL bekannt geworden ist. Seit Anfang 2018 ist Posch, unter anderem an der Seite von Katharina Saalfrank auch in der Sat.1-Pseudo-Doku-Soap „Jetzt helfen wir Ihnen - Die Problemlöser im Einsatz“ zu sehen. Posch selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Verfahren gegen 53-jährige Pflegehelferin wegen geringer Schuld eingestellt
Das Verfahren gegen eine 53-jährige Pflegehelferin, die die Staatsanwaltschaft ebenfalls im Visier hatte, ist wegen geringer Schuld eingestellt worden. Die Frau soll am Mittwoch als Zeugin gehört werden. Der Heimbetreiber hatte beide Frauen nach dem dramatischen Geschehen entlassen. Insgesamt sind zum Prozessauftakt fünf Zeugen geladen.
Nach dem Vorfall nahm auch die dem Landesverwaltungsamt zugeordnete Heimaufsicht die Einrichtung noch einmal unter die Lupe. „Dabei ist festgestellt worden, dass das Heim alle personellen Anforderungen erfüllt“, sagte Gabriele Städter, Sprecherin des Landesverwaltungsamts.
Zudem war geprüft worden, ob es in der Einrichtung eine Handlungsanleitung für das Baden der Bewohner gibt. Ein sogenannter Standard sei 2012 erstellt und zuletzt 2016 geändert worden. „Darin wird der Ablauf des Badens sehr ausführlich dargestellt. Insbesondere enthält der Standard Regelungen zur verträglichen Wassertemperatur und zur verpflichtenden Messung mit einem Thermometer“, sagte Städter. Die Aufsicht stellte dem Heim insgesamt gute Noten aus.
Haft oder Geldstrafe für angeklagte Pflegerin?
Der angeklagten Krankenschwester drohen laut Gesetz bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Die Strafgewalt des Schöffengerichts endet jedoch bereits bei vier Jahren Freiheitsstrafe. Für den Prozess sind vom Gericht vorsorglich vier Verhandlungstage angesetzt. Verhandelt werden soll nach dem Prozessauftakt am 21. und 28. Februar sowie am 7. März. Dann könnte auch das Urteil fallen.
Patientenschützer haben im Vorfeld des Prozesses Konsequenzen gefordert. Es könne nicht sein, dass allein den Pflegekräften die Verantwortung für die Fürsorge- und Aufsichtspflicht auferlegt werde, sagte ein Sprecher der Stiftung Patientenschutz. Gefordert wurde der verpflichtende Einbau von Regelventilen in Badewannen und Waschbecken von Pflegeheimen, die Verbrühungen verhindern. (mz)

