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Raststätte Rohnetal Raststätte Rohnetal: Hintertürchen zur Autobahn nicht erlaubt

Von Beate Thomashausen 01.09.2016, 08:00
Blick auf die Tank-​ und Ra­st­an­lage Rohnetal
Blick auf die Tank-​ und Ra­st­an­lage Rohnetal Maik Schumann

Allstedt - Hintertürchen aufs Autobahngelände sind nicht erlaubt. Das machte der Allstedter Ordnungsamtsleiter Jörg Hofmann zur Ratssitzung klar deutlich. Vor einem Jahr entzündete sich die Debatte in Allstedt daran, dass das Ordnungsamt Knöllchen an die Mitarbeiterinnen des Rasthofs „Rohnetal“ verteilten, die ihren Pkw auf dem Feldweg hinter Wolferstedt abstellten, um dann durch ein Hintertürchen aufs Gelände der Raststätte zu gelangen.

Mitarbeiterinnen sparen durch Hintertür weite Anfahrt und Zeit

Die Begründung der Mitarbeiterinnen ist nachvollziehbar: Sie sparen sich eine weite Anfahrt über die Anschlussstelle bei Rothenschirmbach oder Allstedt. Dieser Zutritt über die Hintertür war bis dahin offenbar stillschweigend geduldet worden.

Die beiden Rasthöfe an der A 38 entstanden nämlich bereits 2010 auf der Höhe des Allstedter Ortsteils Wolferstedt. Doch dann schritt die Behörde ein, was natürlich auf das Missfallen der Rasthofmitarbeiter stieß.

In mehreren Ratssitzungen seit dem Jahr 2015 wurde das Parken auf dem Feldweg vor dem Rasthof bereits thematisiert. Eine abschließende Auskunft darüber, ob es nun weiterhin geduldet wird, dass die Mitarbeiter auf dem Feldweg parken, gab es bis jetzt noch nicht.

Fakt ist: Es stehen weiterhin Autos auf dem Feldweg. Hofmann: „In letzter Zeit haben wir da nicht mehr so akribisch hingeguckt.“ Man wartete nämlich auch auf die Stellungnahme anderer Behörden zum Thema.

Aber auch die sagen genau dasselbe, was das Allstedter Ordnungsamt längst wusste und auch durchsetzte: Feldwege sind nicht für die Öffentlichkeit freigegeben. Und: Die Autobahn - und dazu gehört nun mal auch die Raststätte - darf nicht einfach durch ein Hintertürchen betreten werden. Das teilte Hofmann jetzt dem Stadtrat mit.

Rettungstore ausschließlich für Feuerwehr und Rettungsdienst gedacht

„An der Raststätte ,Rohnetal’ wurde schon der Zaun aufgeschnitten. Und auch die Tür, die eingebaut wurde, ist nicht wirklich erlaubt.“ Rettungstore, die es an der Autobahn gebe, seien ausschließlich für Feuerwehr und Rettungsdienst gedacht und für niemand anderen.

Alle anderen Personen, die zur Raststätte wollen - und dazu zählen auch die Mitarbeiter der Rastanlage - müssen den einzig offiziellen Weg dorthin nutzen: über die Autobahn. „Ausnahmen, wie sie bisher in Allstedt möglich gemacht wurden, sind andernorts unbekannt“, so Hofmann. Weitere Anfragen der Stadträte zu den Ausführungen des Ordnungsamtsleiters gab es nicht. (mz)