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Neue Satzung beschlossen Neue Satzung beschlossen: Höhere Hundesteuer ab 2015

Von Helga Koch 15.11.2014, 17:41
Deutscher Schäferhund auf einer Wiese.
Deutscher Schäferhund auf einer Wiese. dpa/Symbol Lizenz

Südharz - Viele Hundehalter in der Gemeinde Südharz müssen ab Januar tiefer ins Portemonnaie fassen. Der Gemeinderat hat eine neue Hundesteuersatzung beschlossen.

Hundesteuer ist nach dem 1. des Folgemonats zu entrichten, in dem ein Hund in den Haushalt aufgenommen oder drei Monate alt geworden ist. Sie beträgt jährlich für den ersten Hund 60, den zweiten Hund 70 und den dritten Hund 80 Euro. Für Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, werden 370 Euro fällig. Befreiungen oder Ermäßigungen gelten zum Beispiel für Blinden-, Jagdgebrauchs- oder Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden, Wachhunde oder bei Zuchthunden.

Sie gilt ab 2015 einheitlich in allen Orten, regelt aber auch Ausnahmen. Die höheren Steuern sind Teil der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung.

Mehr Ordnung soll einziehen

Wie Bürgermeister Ralf Rettig (CDU) begründet, soll mit der neuen Satzung die Anzahl der Hunde in Grenzen gehalten werden. Und es soll mehr Ordnung in den Ortsteilen einziehen, wie er sagt: „Eigentümer sind verpflichtet, den Kot zu beseitigen.“ Das passiere aber oft nicht. Und dann seien die Bauhofmitarbeiter die Leidtragenden, wenn sie mit den Motorsensen solche Haufen erwischten.

Besonders deutlich fällt die Steuererhöhung in Breitungen, Questenberg, Kleinleinungen, Dietersdorf und Schwenda aus, wo künftig für den ersten Hund statt 20 Euro im Jahr das Dreifache fällig wird. Auch für Kampfhunde steigt die Steuer in einigen Orten deutlich an, ab Januar sind je Tier jährlich 370 Euro zu zahlen. Bisher schwankte die Steuer für „gefährliche Hunde“ zwischen 125 Euro in Schwenda und 368 Euro in Dietersdorf, Breitungen und Roßla. Die Gemeinde, heißt es zur Begründung, wolle das Risiko von Vorkommnissen mit solchen Tieren senken und mehr Sicherheit für die Bürger.

Unmut macht sich breit

Doch trotzdem gibt es nun in einigen Orten heftigen Unmut. Etwa in Questenberg, wo künftig für den ersten Hund 60 statt bisher 20 Euro zu zahlen sind. Gemeinderat Bernd Jödecke ärgert das: „Bei uns steht ein Drittel der Gebäude leer. Die Hunde dienen als Bewachung.“ Doch die neue Satzung lässt eine Ermäßigung für Wachhunde erst zu, wenn ein Gebäude mehr als 200 Meter Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt. Und man habe nichts gekonnt, sagt Ingolf Jänicke aus Hayn, „wenn wir die Steuern hochsetzen und es dann weniger Hunde werden“.

Zustimmung gibt zur neuen Satzung aber auch, etwa aus Bennungen. Oder aus Stolberg, wie Ortsbürgermeister Frank Siewering (FDP) sagt: „Wir müssten aber Behälter mit Tüten aufstellen. Wir haben sehr viele Touristen mit Hunden und auch Anfragen nach den Behältern.“ Das jedoch, gibt der Gemeinderatsvorsitzende Andreas Schmidt (CDU) zu bedenken, „kostet Geld“. (mz)