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Mehrere Klagen gegen Gemeinde Mehrere Klagen gegen Gemeinde: Südharz prüft Steuer für Zweitwohnung

Von Helga Koch 25.03.2016, 20:17
Geldscheine
Geldscheine dpa/Symbol

Südharz - Die Gemeinde Südharz überarbeitet erneut ihre Zweitwohnungssteuersatzung. Das ist nötig, weil schon etliche Inhaber von Zweitwohnungen gegen die Gemeinde geklagt und gewonnen haben. Wie der Bürgermeister von Südharz, Ralf Rettig (parteilos), sagt, soll die Satzung nun so geändert werden, dass sie rechtlich nicht mehr anfechtbar wäre. Für die finanziell angeschlagene Gemeinde sind diese Einnahmen ein wesentlicher Punkt im Konsolidierungskonzept.

Geteilte Meinungen zur Steuer

Ob aber diese Steuer überhaupt gerechtfertigt ist, dazu gibt es geteilte Meinungen. Wie Kämmerer Lars Wiechert erklärt, wird eine solche Steuer vor allem in vielen Universitätsstädten erhoben. Das Ziel sei, dass sich Studenten mit ihrem Hauptwohnsitz am Studienort anmelden. Dann erhielten die Städte höhere Zuweisungen vom Land.

Doch in der Gemeinde Südharz ist die Situation anders und eine „seltene Konstellation“, wie Wiechert feststellt. Hier wurde diese Steuer ursprünglich nur in der Stadt Stolberg erhoben. Seit es die Einheitsgemeinde gibt, kamen die Bungalows in Breitungen dazu, wo schon seit Jahrzehnten „Städter“ ihre Wochenenden oder den Urlaub verbringen. Zur Begründung hieß es, dass die Gemeinde für die Nutzer der Zweitwohnungen bestimmte Leistungen erbringt, also auch einen Aufwand hat.

Das Hauptproblem bestand bisher darin, erklärt Bürgermeister Ralf Rettig (parteilos), einen Berechnungsmaßstab zu finden, den die Gerichte anerkennen. Denn die Variante, sich am sogenannten Grundsteuermessbescheid zu orientieren, wurde vom Oberverwaltungsgericht beanstandet. Inzwischen gebe es aber Fortschritte, sagt Kämmerer Lars Wiechert: „Wir kommen so langsam auf die Zielgerade.“ Für Beetzsee, eine vergleichbare Kommune, habe ein Gutachter verschiedene Zonen ermittelt, für die unterschiedliche hohe Steuern zu zahlen sind - und das sei vom zuständigen Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg akzeptiert worden.

Zu viele persönliche Daten?

Für den Ratsvorsitzenden Andreas Schmidt (CDU) ist es trotzdem fraglich, ob sich der Aufwand lohnt, mit solcher Mühe eine Satzung zu überarbeiten und womöglich doch wieder Niederlagen vor Gericht zu riskieren. Außerdem würden von den Nutzern der Zweitwohnungen viele persönliche Daten erfragt. „Das geht mir gegen den Strich“, sagt Schmidt. Bedenken meldet auch der Stolberger Gemeinderat Uwe Schmidt (FDP) an: „Ich möchte die Satzung auf jeden Fall rechtssicher haben. Und für uns wäre es am besten, wenn die Nutzer ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung ummelden. Dann hätten wir als Kommune höhere Schlüsselzuweisungen.“

Doch die Gemeindeverwaltung hält erstmal an der Zweitwohnungssteuer fest, wie Wiechert sagt: 2014 hat die Gemeinde Südharz immerhin dadurch über 40 000 Euro eingenommen. (mz)

Die Zweitwohnungssteuer der Einheitsgemeinde Südharz im Internet: www.einheitsgemeinde-suedharz.de

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und die Begründung im Internet:http://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/2/4/5/0/0/2/urteil_zweitwohnungssteuer.pdf

Lars Wiechert
Lars Wiechert
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