Vogelgrippe in Mansfeld-Südharz Mansfeld-Südharz hebt Schutz- und Überwachungszone auf. Wann fällt die Stallpflicht?
Seit dem 18. November keine neue bestätigte Vogelgrippe-Erkrankung mehr im Landkreis. Geflügelschauen bleiben verboten.

Sangerhausen/MZ. - Der Landreis Mansfeld-Südharz hat im Zusammenhang mit der Geflügelpest seine Bestimmungen weiter gelockert. Wie die Kreisverwaltung am Montag mitteilte, ist nach dem Aufheben der Schutzzone am Freitag nun auch die Überwachungszone außer Kraft gesetzt worden. Grund ist die weitere Entspannung der Situation im Landkreis. Seit dem 22. November sind am Stausee Kelbra keine neuen verendeten Vögel mehr gefunden worden.
Die Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern war Ende Oktober rund um einen Geflügelbetrieb in Kelbra eingerichtet worden, in dem wegen eines Vogelgrippe-Falls 40.000 Legehennen gekeult wurden. Erzeugnisse wie Geflügelfleisch und Eier aus dieser Zone durften nicht mehr verkauft oder anderweitig in Verkehr gebracht werden. Geflügelbetriebe mussten zusätzliche Überwachungs- und Schutzmaßnahmen gewährleisten. In der Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern mussten die Bestände überwacht und Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Geflügelpest in Mansfeld-Südharz: Aufhebung der Stallpflicht „zeitnah“ möglich
„Mit unseren bisherigen Maßnahmen ist es gelungen, die weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern“, wird Landrat André Schröder (CDU) in der Mitteilung des Landkreises zitiert. Innerhalb der Schutz- und Überwachungszone seien keine weiteren Fälle der Vogelgrippe H5N1 aufgetreten. Wenn sich die Lage weiter entspanne, werde man „zeitnah“ auch die Aufhebung der Stallpflicht im Landkreis in Betracht ziehen.
Für Geflügelhalter in Mansfeld-Südharz und auch die Tiere würde das eine große Erleichterung bedeuten. Seit dem 24. Oktober müssen sie ihre Tiere in geschlossenen Räumen oder unter einer Schutzvorrichtung halten, in die keine Wildvögel eindringen können.
Kein neuer Fall seit dem 18. November: Geflügelschauen bleiben vorerst verboten
Vorerst weiter bestehen bleiben neben der Stallpflicht auch das Betretungs- und Befahrungsverbot für das Areal am Stausee Kelbra und das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und ähnlichen Veranstaltungen im gesamten Landkreis. Die Einhaltungen der verbleibenden Sicherheitsmaßnahmen werde konsequent überprüft, heißt es. Tot aufgefundene Wildvögel müssten weiterhin dem Veterinäramt gemeldet werden.
Seit Ausbruch der Geflügelpest im Oktober wurden in Mansfeld-Südharz vor allem am Stausee Kelbra die Kadaver von fast 6.000 verendeten Tieren geborgen - fast ausschließlich Kraniche. Den letzten durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigten Fall von Vogelgrippe habe es am 18. November gegeben.