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Gebühr ab 1. Januar Gebühr ab 1. Januar: Zehn Euro für Notfall immer dabei

29.12.2003, 17:57

Sangerhausen/MZ. - Muss man ab dem 1. Januar vorsichtshalber immer zehn Euro neben der Krankenkarte einstecken?

Dr. Manfred Genske: Im Prinzip wird bei jedem erstmaligen Arztbesuch im Quartal die Kassengebühr fällig. Der einfachste Fall ist der Besuch beim Hausarzt. Beim ersten Besuch im Quartal legt man die Karte vor, die Gebühr von zehn Euro ist fällig, es sei denn man weist einen aktuellen Befreiungsausweis vor. Der Patient bekommt eine Quittung vom Arzt. Beim nächsten Besuch beim Hausarzt innerhalb des betreffenden Quartals wird keine Gebühr fällig. Das gilt auch dann, wenn der Hausarzt von einem Kollegen vertreten wird. War man im Quartal schon mal beim Hausarzt werden die zehn Euro nicht noch einmal erhoben.

Übrigens wird die Gebühr auch dann fällig, wenn man seinen Arzt nur telefonisch konsultiert, wenn man sich damit zum ersten Mal im Quartal an ihn wendet.

Muss man auch zahlen, wenn man in einem Notfall den Bereitschaftsarzt ruft?

Dr. Genske: Leider ja. Und zwar ist die Regelung, die die Kassen hier vorsieht, recht kompliziert. Muss man den selben Notarzt am selben Tag noch einmal in Anspruch nehmen, wird die Gebühr nicht noch einmal fällig. Braucht man den Notarzt noch einmal am Tag darauf, auch wenn es sich wieder um denselben Arzt handeln sollte, wird die Gebühr wieder erhoben. Sucht der Patient allerdings seinen Hausarzt nach einer Notfallbehandlung auf, wird nicht erneut eine Gebühr fällig. Es wird nur die Quittung abgestempelt.

In welchen Fällen sind die zehn Euro nicht zu zahlen?

Dr. Genske: Wenn der Patient eine Überweisung aus dem aktuellen Quartal vorlegt, nur eine Schutzimpfung erhält oder er zu einer Vorsorge- oder Früherkennungsuntersuchung in die Praxis kommt. Auch für die Schwangerenvorsorge wird keine Gebühr erhoben.