1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Sangerhausen
  6. >
  7. Angler haben bislang kein Konzept vorgelegt

Angler haben bislang kein Konzept vorgelegt

Von Manfred Deideck 28.08.2006, 17:30

Stolberg/MZ. - Doch es ist schon verwunderlich, dass nicht alle Stadträte davon Kenntnis haben, was denn nun im Vertrag konkret drin steht. Und eine konzeptionelle Zuarbeit von den Anglern, die einige Stadträte gefordert haben, liegt noch nicht für das große Areal vor. Selbst der Vorsitzende der Anglergruppe Stolberg, Olaf Bierschenk, sah sich am Montag außerstande, Vorstellungen zum Konzept der Angler in Ansätzen darzulegen. Stadtrat Ludwig Mingramm (CDU) kann sich nicht erinnern, ein Konzept gesehen zu haben. Persönlich hält er die Entscheidung, den Anglern das Waldbad zur Pacht zu überlassen aus finanziellen Gründen für richtig. Damit spare die Stadt Geld, das sie für den Erhalt des Grundstückes ausgeben müsste.

Bezugnehmend auf die Aussage des Bürgermeisters auf besagter Ratssitzung zeigte sich Stadtrat Fritz Bösche (parteilos) ungehalten: "Leider hat den Vertrag kein Ratsmitglied lesen dürfen." Auch Stadtrat Uwe Schmidt (parteilos) wartet auf ein Konzept. Er vertritt nach wie vor den Standpunkt, dass hier der Bürgermeister eine "freihändige Vergabe" eines öffentlichen Objektes vorgenommen habe und der Stadt damit einen Schaden zufüge. Er hätte schon gern erfahren, wie es die Angler anpacken wollen. Es sei auch eine Frage des Geldes, um die Auflagen der Naturschutzbehörde erfüllen zu können, so Schmidt. So sind Maßnahmen notwendig, um die dort lebenden Amphibien zu schützen.

Die Untere Naturschutzbehörde erklärte, dass es einen Bewirtschaftungsplan gegeben habe, der aber so nicht akzeptiert worden sei. Harald Koch, der zuständige Amtsleiter der Kreisverwaltung, teilte ferner mit, dass es beim vorgelegten Fischereipachtvertrag nichts zu beanstanden gab. Es sei aber der Hinweis gemacht worden, dass dieser Pachtvertrag eigentlich nur für die Wasserfläche gelte und nicht fürs gesamte Areal. Um die restlichen Flächen nutzen zu können, müsse ein weiterer Pachtvertrag abgeschlossen werden.