Abfallentsorgung in Mansfeld-Südharz Abfallentsorgung in Mansfeld-Südharz: Irritation um neue Müllgebühren

Sangerhausen - Die vom Kreistag beschlossene und vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft verkündete durchschnittliche Anhebung der Müllgebühren um 15 Prozent hat bei vielen Einwohner des Landkreises Mansfeld-Südharz für erhebliche Irritationen gesorgt. Insbesondere bei dem von uns gewählten Beispiel für einen Vier-Personen-Haushalt fällt die absolute Erhöhung deutlich höher aus. Hintergrund ist, dass die 15-prozentige Erhöhung sich auf die Kalkulation der Gebühren aus den Vorjahren bezieht. Durch die Auflösung von Sonderposten konnten seinerzeit Steigerungen abgefangen werden. Das ist nunmehr nicht mehr möglich, da der Sonderposten aufgebraucht ist. Angesichts dessen fällt die tatsächliche Erhöhung deutlich höher aus.
Nach einer Musterrechnung steigen die Kosten für einen Vier-Personen-Haushalt mit einer 80-Liter-Restabfalltonne bei einer zweiwöchigen Abfuhr von 128,04 Euro auf 163,44 Euro.
Indes ändert sich an den Entsorgungsmodalitäten kaum etwas. So wird es zunächst keine Pflicht-Biotonne geben. Und auch auf die von der Bundesregierung angekündigte Einführung einer sogenannten Wertstofftonne wird verzichtet.
Die Abfallsatzung enthält auch eine Reihe weiterer Leistungen für die Bürger. Dazu zählt eine zweimalige Sperrmüllabfuhr auf Anforderung. Zudem werden auf Wunsch zwei Elektroaltgeräte abgeholt. Hinzu kommt eine viermalige flächendeckende Grünschnittabfuhr von März bis November und die Möglichkeit, Schadstoffe abzugeben. (khk)
Sonderposten gängige Praxis
Die Bildung eines solchen Sonderpostens ist gängige Praxis, da in der Regel die Gebühren für drei Jahre kalkuliert werden und meist für die Anfangszeit höher angesetzt werden. Die zu viel bezahlten Gebühren wandern in den Sonderposten.
Unterdessen hat der Eigenbetrieb bereits einen Ausblick auf die nächsten Kalkulationszeiträume gewagt. Demnach ist derzeit ein Wertstoffgesetz in der Vorbereitung, das nicht ohne Folgen bliebe. Und ab dem Jahr 2012 fordert das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Recyclingquote von mindesten 65 Prozent der Restabfälle. Dieses Ziel könnte durch mehr Biotonnen, die weitere Reduzierung des Restabfallaufkommens durch die Einführung von leistungsabhängigen Leerungsgebühren für Restabfälle und Bioabfälle sowie die Neuausschreibung der Restabfallbehandlung erreicht werden, heißt es in einem Papier des Eigenbetriebes.
Die MZ dokumentiert an dieser Stelle drei Preisbeispiele für das kommende Jahr, die uns der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zur Verfügung gestellt hat.
Die Gebühr für einen Musterhaushalt mit vier Personen und einer 80-Liter-Tonne, Abfuhr alle zwei Wochen, steigt von 128,04 auf 163,44 Euro.
Die Gebühr für einen Musterhaushalt mit zwei Personen und einer 80-Liter-Tonne, Abfuhr alle vier Wochen, steigt von 76,92 Euro auf 95,40 Euro.
Die Gebühr für einen Musterhaushalt mit vier Personen und einer 120-Liter-Tonne, Abfuhr alle vier Wochen, steigt von 126,48 auf 162,12 Euro.
Weitere Informationen unter: www.abfallwirtschaft-msh.de