Tierquälerei an B 242 150 Hunde unter unfassbaren Bedingungen gehalten: Auch Peta kündigt Strafanzeige an
In einem Privathaus an der B 242 zwischen Wippra und Mansfeld wurden 150 Hunde unter katastrophalen Bedingungen entdeckt. Trotz bestehenden Tierhalteverbots konnte die Halterin offenbar jahrelang Tiere anhäufen. Nun fordert die Tierrechtsorganisation Peta harte Strafen und eine bessere Vernetzung der Veterinärbehörden.

Mansfeld/Wippra - Die Tierrechtsorganisation Peta wird in den kommenden Tagen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Halle wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz stellen. Das hat die Organisation angekündigt. Anlass ist der Fall aus dem Einfamilienhaus an der B 242 zwischen Wippra und Mansfeld. In dem Gebäude waren am 18. November knapp 150 Hunde unter katastrophalen Bedingungen entdeckt worden.
Tiere sichergestellt und behandelt
Die Vierbeiner befanden sich teilweise in sehr schlechtem Zustand. Sie wurden von den Behörden sichergestellt, in umliegende Tierheime gebracht und befinden sich derzeit in tierärztlicher Behandlung. Fachleute schließen auch Inzucht nicht aus.
Tierhalteverbot missachtet
Gegen die 60 Jahre alte Halterin, die in Polen wegen Tierquälerei vorbestraft ist, war bereits ein bundesweites Tierhalteverbot in Cottbus ausgesprochen worden. Dennoch konnte sie über offenbar über Jahre hinweg zahlreiche Hunde halten und vermehren. Der Fall wirft laut Peta Fragen nach der Wirksamkeit solcher Verbote und deren Kontrollen auf.
Forderung nach Vernetzung der Behörden
„Der Fall dieser 130 schwer vernachlässigten Hunde zeigt auf erschütternde Weise, wie dringend eine bessere bundesweite Zusammenarbeit der zuständigen Veterinärbehörden notwendig ist“, erklärte Lisa Redegeld, Fachreferentin bei Peta. Nur durch konsequente Vernetzung und engmaschige Kontrollen könne verhindert werden, dass Tierhalter trotz bestehender Verbote weiterhin Tiere anhäufen und leiden lassen.
Auch Landkreis bereitet Anzeige vor
In dem Fall bereitet auch der Landkreis Mansfeld-Südharz eine Anzeiger gegen die Hundehalterin vor. Er hat 50.000 Euro pro Monat bereitgestellt, um die Hunde in den Tierheimen versorgen zu können. Der Kreis will versuchen, sich das Geld von der Hundebesitzerin zurückzuholen. Wenn das nicht funktioniere, müsse das Geld aus dem Kreishaushalt genommen und letztendlich vom Steuerzahler bezahlt werden.