Lost Place im Harz Überwuchert: Was wird aus Brühlgaststätte in Quedlinburg?
Hier ist eingekehrt, getanzt, gefeiert, ausgestellt worden: Die Brühlgaststätte, für Generationen von Quedlinburgern ein Magnet, ist verlassen und längst eine Ruine. Was wird nun aus ihr?

Quedlinburg/MZ. - Sie ist nicht nur ein aufgegebenes, nicht mehr genutztes Haus, sondern ein „Lost Place“, der kaum mehr zu sehen ist: Die Natur hat sich das Fleckchen am Eingang zum Brühl-Park in Quedlinburg zurückerobert; die Ruine der ehemaligen Brühlgaststätte ist hinter grünen Wänden aus Sträuchern und Bäumen nahezu verschwunden.
Nur bei genauem Hinschauen sind hier und da noch Reste des Hauses zu erkennen, in das eingekehrt, wo gefeiert oder ausgestellt wurde und das für Generationen von Quedlinburgern ein Magnet war.
Was gab es in der Brühlgaststätte in Quedlinburg?
Schon Anfang des 19. Jahrhunderts gab es am Rand des Brühls eine Einkehrmöglichkeit. Sie wurde später um ein Gartenlokal erweitert; es gab eine Freitanzfläche und einen Musikpavillon. Nach der Wende zunächst in den Händen der Treuhand, wurde die Brühlgaststätte - in der noch Szenen für den 1991 gezeigten ZDF-Film „Wunderjahre“ gedreht wurden - später privatisiert; ein Investor aus Niedersachsen wollte hier wieder eine Ausflugsgaststätte eröffnen. Doch es passierte nichts, der Gebäudekomplex begann - nicht mehr genutzt - zu verfallen.


Als in Sachsen-Anhalt das Gartenträume-Projekt ins Leben gerufen wurde, kam der Gedanke auf, ob nicht vielleicht Handwerker der Bruderschaft Zur Rose hier Hand anlegen könnten. Doch das zerschlug sich; der Aufwand für eine Sanierung wäre zu groß gewesen, hätte die Kraft der Mitglieder überstiegen, das in ihrer Freizeit zu machen.
Gehört die Brühlgaststätte der Stadt?
Was nun aus der ehemaligen Gaststätte werden soll, dem Areal, das der Landkreis schon vor etlichen Jahren mit einem Bauzaun gesichert hat? Der Stadt, sagt Quedlinburgs Oberbürgermeister Frank Ruch (CDU), sind da die Hände gebunden, weil es sich um Privateigentum handelt, von dem bis dato keine Gefahr ausgeht. „Es gibt leider keinen Paragrafen, der den Verfall von Privateigentum unter Strafe stellt.“
Ob hier keine Gefahr besteht, wird laut Oberbürgermeister ständig geprüft. Die Stadtverwaltung sei da auch in Kontakt mit Behörden, insbesondere dem Bauordnungsamt beim Landkreis, aber auch beispielsweise mit der Naturschutzbehörde. „Wir sind an dem Problem kontinuierlich dran, aber leider mit beschränkten Mitteln.“


2016, berichtet Frank Ruch, gab es zwei intensive Gespräche mit Vor-Ort-Termine mit dem Eigentümer, der die Reste der Gaststätte zwischenzeitlich erworben hatte. Dieser hätte sein Wort gegeben, die Ruine wegzuräumen, wenn die Stadt ermögliche, dass potentielles Baurecht geschaffen werden könnte. Das, so der Oberbürgermeister weiter, sei erfolgt: In Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und mit Zustimmung des Zweckverbandes – das Areal liegt im Trinkwasser- und im Landschaftsschutzgebiet - gebe es potentielles Baurecht – „schriftlich bestätigt“, sagt Frank Ruch. Doch erfolgt sei nichts. „Wir hatten schon mehrere Anfragen zur Nutzung der Liegenschaft, wo wir uns sehr gern intensiver mit den Interessenten auseinandergesetzt hätten“, fügt Ruch hinzu.
Der Eigentümer der ehemaligen Gaststätte - Hartmut Heger, der vor rund zehn Jahren mit seiner Touristik Harz GmbH das Areal erworben hatte, - erklärt auf Nachfrage, das Objekt abgeben zu wollen: Er sei dazu mit einem kommunalen Verband im Gespräch. „Es ist auf einem guten Weg“, sagt er.