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Rechnungen kommen nach Jahren

Von Frank Ruprecht 26.02.2008, 18:17

Heteborn/MZ. - "Es ist kein erfreulicher Anlass, denn es geht um euer Geld", sagte Ratsmitglied Willi Bertling (Wählergruppe Landwirtschaft, Gartenbau, Forst und Umwelt), der die Moderation übernahm und die im Entwurf vorhandene Straßenausbaubeitragssatzung erklärte. Denn bis dato hatte die Gemeinde noch keine solche spezifische Satzung, muss diese aber wegen einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes in Dessau zur Pflicht von Kommunalabgaben vorhalten und jeweils betroffene Bürger zur Kasse bitten. In diesem Fall sogar die Beiträge in voller Höhe fordern - also einmalig, rückwirkend und nicht wiederkehrend, wie es zum Beispiel bei sonstigen Ratenzahlungen der Fall ist.

Nach einer Berechnungsgrundlage könnten auf die Grundstückseigentümer (Beitragsschuldner genannt), Mieter von Wohnungen sind dabei ausgenommen, Summen zwischen 2 700 und 6 750 (zwei bis fünf Euro je Quadratmeter) bei zugrunde gelegten 1 350 Quadratmetern zukommen. Das kommt allerdings auf die Zahl der Grundstücke, deren Größen (die Kappungsgrenze liegt bei 1 350 Quadratmeter), die Gesamtbaukosten und erhaltenen Fördermittel für die insgesamt acht zu berücksichtigenden Straßen unterschiedlicher Kategorie an. Das betrifft den Lindengrund, die Friedensstraße, An der Bleiche, Dorfstraße, Anger, Lindenstraße, Hinter dem Park und Parkstraße.

Was die Grundstücke betrifft, gab Bertling noch einen Rat, der rechtlich unanfechtbar sei. Besitze jemand zwei aneinanderliegende Grundstücke mit zum Beispiel je 1 000 Quadratmetern, kann, wenn nicht jedes einzeln berechnet werden soll, vom Besitzer des Grundstücks auf eigene Kosten beim Katasteramt eine "Verschmelzung" beantragt werden. Bei den dann insgesamt 2 000 Quadratmetern würden so tatsächlich nur bis 1 350 Quadratmeter (Kappungsgrenze) berechnet. Anders hingegen ist es bei Eckgrundstücken, die an zwei Straße liegen. Die würden dann laut Satzung jeweils mit zwei Drittel der Beitragshöhe belastet. Nun stellte sich aber während der Veranstaltung die Frage: Was passiert, wenn jemand seinen Beitrag nicht in voller Höhe auf einmal bezahlen kann? "Mit einer Billigkeitsregelung können Beiträge über fünf Jahre per Stundung gestreckt werden", weiß Bertling, der sich gründlich mit dem Thema und der Satzung befasst hat. Allerdings müssen die Betroffenen den Nachweis erbringen, dass sie nicht alles auf einmal bezahlen können. Ansonsten tritt die Einmalzahlung laut Gesetzgebung in Kraft.

Zum Schluss der Veranstaltung, in der größtenteils Fragen gestellt, die aber eigentlich schon im Verlauf des Abends oder in der im Amtsblatt veröffentlichten Satzungsvorlage beantwortet wurden, konnte nur vage die Beitragsfälligkeit genannt werden. "Ehe alles durch ist, könnten erste Bescheide im Herbst ins Haus flattern", stellte Bertling in den Raum. Denn der Satzungsentwurf muss erst noch der Kommunalaufsicht vorgelegt und von dieser "abgesegnet" werden, bevor die Verwaltung für jeden Grundstückeigentümer den Beitragssatz errechnet.