Im Auto durch Weizen Prozess wegen Sachbeschädigung am Amtsgericht Quedlinburg: Männer fuhren Auto durch Weizenfeld

Quedlinburg - Die Fotos zeigen deutlich eine breite Schneise platt gewalzten Weizens. Verantwortlich dafür sollen zwei 29 und 26 Jahre alte Männer sein. Sie sollen im Juli 2017 mit einem Auto über eine Getreidefläche im Bereich der Seweckenberge bei Quedlinburg gefahren sein und dabei einen Schaden von rund 1 000 Euro verursacht haben.
Der 26-Jährige soll zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen und wenige Wochen später, im August vergangenen Jahres, trotzdem erneut mit einem Auto gefahren sein. Jetzt mussten die beiden Männer sich vor dem Amtsgericht Quedlinburg verantworten.
Männer geben zu, durch das Feld gefahren zu sein
Beide wollten zunächst nichts sagen. Als der Verteidiger des 26-Jährigen darauf verwies, dass sein Mandant inzwischen eine Fahrerlaubnis habe, die er auch zwingend brauche, weil er im Außendienst tätig sei, besannen die beiden Männer sich anders: Sie gaben zu, an den Seweckenbergen unterwegs und auch durch das Feld gefahren zu sein.
Wie der 26-Jährige erklärte, hätten beide Männer Hunde und wollten diese auf einer abendlichen Runde laufen lassen. Sie seien zunächst einen Feldweg entlanggefahren und - als dieser endete - über das Feld hoch zur Gersdorfer Burg. Am Steuer habe der 29-Jährige gesessen.
„Das war wirklich dämlich“, sagte der 29-Jährige
Warum sie durch das Feld gefahren seien, fragte Richterin Antje Schlüter die Angeklagten - und verhehlte nicht: „Am liebsten würde ich Sie mit der Hacke auf den Acker schicken, damit Sie mal sehen, was das für eine anstrengende Arbeit ist.“
Das Auto, sagte der 29-Jährige, sei ein Jeep gewesen; den hätten sie mal „austesten“ wollen. „Das war wirklich dämlich“, sagte der 29-Jährige vor Gericht weiter.
Männer waren mit zwei Kindern unterwegs
Nachdem sie sich einige Zeit an der Gersdorfer Burg aufgehalten hätten, „haben wir dann unten Autos gesehen und Leute, die uns fotografiert haben“, schilderte der 29-Jährige weiter. Er habe dann dem 26-Jährigen gesagt, dass dieser das Auto wegbringen müsse; er selbst sei zu Fuß losgegangen - mit zwei Kindern, die sie an jenem Abend ebenfalls dabei gehabt hätten.
Beim Versuch, den sie beobachtenden Leuten - offensichtlich die Besitzer des Ackers - auszuweichen, sei der 26-Jährige noch einmal über den Acker gefahren.
Ein Angeklagter kommt mit Verwarnung davon
„Ich kann mich nur noch einmal dafür entschuldigen“, sagte er nun vor Gericht. Der 29-Jährige ergänzte: „Es war eine Dummheit. Es ist so, jetzt muss man dafür geradestehen.“ Weil er bislang nicht vorbestraft ist, beließ es das Gericht für den 29-Jährigen bei einer Verwarnung, wobei die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 30 Euro vorbehalten bleibt.
Anders bei dem 26-Jährigen, der schon mehrfach vorbestraft ist, darunter auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Gericht verurteilte ihn wegen gemeinschaftlich begangener Sachbeschädigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der 26-Jährige habe „nicht so richtig begriffen“, dass es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht um Kavaliersdelikte handele, sagte Richterin Antje Schlüter. „Das Fahren ohne Fahrerlaubnis zieht sich durch Ihr Leben durch“, hielt sie dem Angeklagten vor.
„Fahren ohne Fahrerlaubnis zieht sich durch Ihr Leben”
Wenn er erwischt worden sei - „das sei nur die Spitze des Eisberges“ -, habe ihm das nichts ausgemacht; die ausgesprochenen Geldstrafen hätten nichts bewirkt. Er habe auch Glück, dass die Fahrerlaubnisbehörde von den neuen Strafverfahren nichts gewusst habe; sonst hätte sie ihm - trotz absolvierter medizinisch-psychologischer Untersuchung - keine Fahrerlaubnis erteilt. Die nun ausgesprochene Freiheitsstrafe „ist ein Ordnungsgong, der vielleicht auch wehtut, der aber nötig war“, so die Richterin.
Die Bewährungszeit setzte das Gericht für beide Angeklagte auf zwei Jahre fest. Zudem müssen sie den Schaden, der dem landwirtschaftlichen Unternehmen entstanden ist, wiedergutmachen - der 26-Jährige, der berufstätig ist, binnen vier Monaten; der 29-Jährige, der arbeitslos ist und sich nach Weisung des Gerichts um eine Arbeit bemühen muss, schnellstmöglich.
Staatsanwaltschaft, Verteidiger und beide Angeklagte erklärten, auf Rechtsmittel zu verzichten. (mz)