1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Quedlinburg
  6. >
  7. Prozess in Quedlinburg: Prozess in Quedlinburg: Verurteilter Vergewaltiger greift Mädchen an

Prozess in Quedlinburg Prozess in Quedlinburg: Verurteilter Vergewaltiger greift Mädchen an

Von Petra Korn 16.02.2017, 07:45
Ein Mann ballt zum Angriff die Faust.
Ein Mann ballt zum Angriff die Faust. imago stock&people

Quedlinburg - Die brutale Tat hatte im Jahr 2008 für Entsetzen in der Region und bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Der damals 19-jährige Paul G. hatte in Quedlinburg eine 18-Jährige vergewaltigt und mit 20 Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Zuvor soll er die junge Frau gemeinsam mit seinem Bruder Siegfried und einem Dritten geschlagen und getreten sowie Geld von ihr erpresst haben.

Vergewaltigung sorgte 2008 für Entsetzen

Wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung war Paul G. vom Landgericht Magdeburg zu einer langjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Im Mai 2016 wurde er entlassen. Jetzt ist der inzwischen 28-Jährige vom Jugendgericht in Quedlinburg wegen Körperverletzung erneut zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Opfer war ein elfjähriges Mädchen, weshalb die Verhandlung auch vor dem Jugendgericht stattfand.

Mädchen kann Täter beschreiben

Ursprünglich soll Paul G. nach seiner Entlassung vorgehabt haben, in die Stadt zu ziehen, in der seine Mutter lebte. Doch offensichtlich zog es ihn doch nach Quedlinburg zurück. Hier musste er sich im November 2016 vor dem Amtsgericht verantworten. Das verurteilte ihn wegen Diebstahls und Körperverletzung, begangen im September, zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten und zwei Wochen.

Zu diesem Zeitpunkt lag die Anklage noch nicht vor, wegen der Paul G. jetzt vor Gericht stand. Danach soll er an einem Freitag im Oktober vergangenen Jahres im Johannishain gegen 13.20 Uhr eine elfjährige Schülerin, die auf dem Weg zur Arbeitsstelle ihrer Mutter war, von hinten ins Gesicht gefasst und sie niedergerissen haben. Das Mädchen, das versuchte, sich zu wehren und dem Angreifer in die Hand biss, stürzte.

Dann soll eine ältere Frau dazukommen sein. Ob diese den Angriff überhaupt bemerkt hat, blieb unklar: Die Frau konnte im Zuge der Ermittlungen nicht gefunden werden. Es konnte aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte aus Angst vor Entdeckung davonrannte. Paul G. selbst äußerte sich vor Gericht nicht. Das Mädchen erlitt durch das Niederreißen und den Sturz ein Schleudertrauma, eine Halswirbelsäulen-Distorsion.

Schülerin konnte Angreifer gut beschreiben

Die Schülerin konnte mit einer recht genauen Beschreibung zur Ergreifung des Täters beitragen, sagte Jugendrichter Theo Buß. Zudem ergab ein Gutachten, dass sich auf der Jacke des Mädchens DNA-Spuren des Angeklagten befanden.

Wie diese auf die Kleidung kamen, konnte die Verteidigung des Angeklagten nicht nachvollziehbar erklären, so Theo Buß. Paul G. schwieg auch dazu.

„Was der Angeklagte tatsächlich vorhatte, kann man nur mutmaßen“, sagte der Jugendrichter. Das Gericht verurteilte Paul G. wegen Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung, wobei die Verurteilung vom November vergangenen Jahres einbezogen wurde.

„Das ist für eine einfache Körperverletzung eine empfindliche Strafe, die sich erklärt aus dem Vorleben des Angeklagten und den Folgen der Tat für das Mädchen“, erklärte der Jugendrichter. So waren zwar die körperlichen Schmerzen nach einigen Tagen abgeklungen. Doch das Mädchen leide bis heute unter dem Vorfall, habe Angst und gehe nicht gern allein durch die Straßen, so der Richter, der die Schülerin unter Ausschluss des Angeklagten angehört hatte.

Für Paul G. wäre es die erste längere Freiheitsstrafe als Erwachsener. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bruder ist Doppelmörder

Pauls Bruder Siegfried G., der im Jahr 2008 zunächst bei dem Überfall auf die damals 18-Jährige beteiligt war, verbüßt inzwischen wegen Doppelmordes eine lebenslange Haftstrafe. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass er im Dezember 2012 in Quedlinburg seinen Vater erschossen, seine Stiefmutter erschlagen und seinen Stiefbruder durch einen Schuss in den Kopf schwer verletzt hatte. Außerdem hatte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt.

(mz)