Zahlen Zahlen: Im Burgenlandkreis ungleich verteilt
Laucha - 50 Asylsuchende kommen in Kürze nach Laucha, wahrscheinlich schon diese Woche. Untergebracht werden sie im Gewerbegebiet an der Golzener Straße im Gebäude, das früher einen Schulungsträger beherbergt hat. Darüber informierte Landrat Götz Ulrich am Donnerstagabend in einer Einwohnerversammlung im Lauchaer Schützenhaus.
■Weitere Pläne
Der Kreis will zudem eine Halle des Objektes so herrichten, dass dort bis zu 200 Menschen kurzzeitig untergebracht werden können, die aus der Erstaufnahmestelle des Landes zum Teil auch nachts in den Burgenlandkreis weiterreisen. Dort sollen sie zwei Tage bleiben, damit sie von den Kreismitarbeitern erfasst und in ihre Quartiere weitergeleitet werden können. Da noch Ausbauarbeiten notwendig sind, werde man diese Kapazitäten erst Februar nutzen können. Darüber hinaus will der Kreis Wohnungen anmieten, die ihm angeboten wurden, eine im Pfarrhaus, eine andere von einem privaten Eigentümer. Für die insgesamt rund 60 Asylbewerber, die für länger in Laucha unterkommen sollen, werde es einen Sozialarbeiter geben.
■Gereizte Atmosphäre
Dass die Mehrzahl der Lauchaer von den Plänen nicht begeistert ist, macht der deutlich stärkere Beifall für kritische Fragen und Äußerungen deutlich. Die meisten brachten Angst und Besorgnis, oft auch Vorbehalte zum Ausdruck. Dennoch: Die Veranstaltung lief, trotz vieler emotionaler Aufwallung und mancher provokativen Äußerung, insgesamt sehr diszipliniert ab. 330 Lauchaer waren gekommen, und viele hatten keinen Sitzplatz abbekommen. Zu Beginn lag Aggressivität in der Luft, doch Ulrich behielt die Lage im Griff. Das Publikum hielt sich weitgehend an die von Ulrich aufgestellten Regeln: Zunächst nur Fragen zur konkreten Situation in Laucha (da, so Ulrich, habe er aus dem Verlauf der Diskussion in Bad Bibra gelernt) und Fragerecht nur für Lauchaer. Auch wurde von beiden Seiten die von Ulrich eingeforderte Bereitschaft, andere Meinungen auszuhalten, weitgehend aufgebracht.
■Furcht vor Kriminalität
Lauchaer sorgen sich um ihre Sicherheit, die ihrer Kinder und ihres Eigentums. Laut Ulrich gibt die bisherige Erfahrung dazu keinen Anlass. Zwar räumte er Vorkommnisse, etwa Ladendiebstähle und körperliche Auseinandersetzungen ein, doch komme das nicht häufiger vor als unter Deutschen. Tätlichkeiten gäbe es meist zwischen Asylbewerbern und diese seien meist der Unterbringungssituation geschuldet, nicht ethnischen oder religiösen Unterschieden.
■Sorge wegen Impfstatus
Eine Mutter fürchtet um die Gesundheit ihrer Kinder, da von ungeimpften Flüchtlingskindern in der Kita Ansteckungsgefahr ausgehen könne. Wer kontrolliere den Impfstatus. Ulrich verwies auf die Gesundheitsuntersuchung bei der Ankunft. Ansteckungsgefahr könne dennoch bestehen. Zwar gibt es in Deutschland keine generelle Impfpflicht, doch falls eine Einrichtung für sich strengere Regeln festlege, gelten diese dann genau wie für die deutschen auch für ausländische Kinder.
■Ein Nutzungs-Konflikt
Die Unterkunft im Gewerbegebiet verursacht einen Konflikt mit einem Firmeninhaber. Dessen Familie hat sich dort ihrer zwei behinderten Kinder wegen niedergelassen, weil dort eine große Freifläche zur Verfügung steht. „Wir verstehen Ihre Sorgen und werden ihr im Sicherheitskonzept für die Einrichtung großen Stellenwert einräumen“, versichert der Landrat.
■Frage nach Haftung
Für Schäden durch etwaige kriminelle Handlungen eines Asylbewerbers, so Ulrich, sei der Verursacher verantwortlich. Eine Staatshaftung gebe es da nicht. Die Situation, so Ulrich, unterscheide sich nicht von der, in welcher ein mittelloser Deutscher ohne Haftpflichtversicherung Verursacher ist.
■„Ohne uns zu fragen“
Für eines der kritischen Statements dürfte der Landrat sogar dankbar gewesen sein. „Sie hätten die Lauchaer vorher fragen müssen“, erklärte NPD-Stadtrat Lutz Battke. Damit gab er Ulrich Gelegenheit, den Unterschied zwischen repräsentativer Demokratie in Deutschland und direkter Demokratie, etwa in der Schweiz, zu erläutern. „Für die Zeit, für die ich gewählt wurde, habe - im Rahmen der Gesetze natürlich - ich zu entscheiden.“ Doch müsse man ihn nach Ablauf der Wahlperiode ja nicht wiederwählen. Gegen direkte Demokratie, also in wichtigen Fragen prinzipiell des Volk entscheiden zu lassen, haben sich die Väter des Grundgesetztes bewusst entschieden, so Ulrich, und zwar mit Blick auf die unheilvolle braune Vergangenheit dieses Landes.