Geflügelpest-Verdachtsfall Toter Kranich in der Kaiserpfalz - ist die Vogelgrippe im Burgenlandkreis angekommen?
Tier ist zur Untersuchung weitergegeben worden, Behörde rät zur Stallhaltung von Geflügel.

Kaiserpfalz/mhe. - Unweit der Landesgrenze zu Thüringen in der Gemeinde Kaiserpfalz ist am Mittwoch, 29. Oktober, von einem Passanten ein toter Kranich entdeckt worden. Da sich bundes- und landesweit die Fälle von Geflügelpest derzeit häufen, liegt der Verdacht nahe, dass das Tier mit dem Virus Aviäre Influenza, umgangssprachlich Geflügelpest, infiziert war und daran verendet ist. Der Kranich wurde deshalb durch das Veterinäramt des Burgenlandkreises sichergestellt. „Momentan wird der Vogel im Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal untersucht – ein Ergebnis steht noch aus. Erst, wenn ein positiver Befund vorliegt und dieser durch das Friedrich-Löffler-Institut amtlich bestätigt wurde, kann von einem Ausbruch der Geflügelpest gesprochen werden“, teilt die Behörde mit.
Das Veterinäramt des Burgenlandkreises ruft in diesem Zuge alle Geflügelhalter im Kreis auf, die Haltung von Geflügel, wenn noch nicht erfolgt, unverzüglich beim Veterinäramt anzuzeigen. Auch werden die Halter aufgefordert, folgende Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
- Die Eingänge zu den Ställen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten).
- Unmittelbar vor jedem Betreten der Ställe sind die Hände zu waschen und mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren.
- Beim Betreten der Ställe ist Schutzkleidung, inklusive Schuhwerk, die ausschließlich in der Geflügelhaltung zu verwenden ist, anzulegen.
- Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch regelmäßig, mindestens aber ein Mal pro Woche, zu reinigen und zu desinfizieren.
- Das Geflügel ist nur in den Ställen zu füttern.
- Das Futter ist wildvogelsicher, bzw. geschützt vor äußeren Einflüssen, zu lagern.
Eine flächendecke Stallpflicht sowie ein Verbot von Veranstaltungen mit Geflügel besteht im Burgenlandkreis momentan nicht. Um das Risiko einer möglichen Verbreitung des Virus zu minimieren, wird Haltern jedoch die Stallhaltung empfohlen oder zumindest die Freilandhaltung zu reduzieren. Auch sollten Vorkehrungen für eine angeordnete Stallpflicht getroffen werden, um im Fall des Eintretens tierschutzgerechte Bedingungen in den Ställen zu schaffen.
Sofern sich die momentane Lage ändert und ein Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, will der Burgenlandkreis über seine Internetseite und Kanäle in den Sozialen Medien sowie per Pressemitteilung darüber informieren.
Hoch ansteckende Krankheit
Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, schnell fortschreitende, akut verlaufende und leicht übertragbare Viruserkrankung, die in Nutzgeflügelbeständen zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen kann. Infizierte Bestände müssen getötet werden. Die Einschleppung und Verschleppung der anzeigepflichtigen Geflügelpest müssen verhindert und dem damit drohenden Ausbruch der Seuche bereits frühzeitig entgegengetreten werden. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot.