Vogelgrippe im Saalekreis Vogelgrippe im Saalekreis: Freilandeier werden bald zur Rarität

Merseburg - In den Regalen der Supermärkte sieht es mit Freilandeiern bald knapp aus. Denn durch die immer noch andauernde Stallpflicht müssen die Hennen im Saalekreis weiter auf ihren Auslauf verzichten. Zwölf Wochen lang durften die Eier noch mit dem Prädikat Freilandhaltung verkauft werden. Doch diese Frist ist bald zu Ende.
Um die Tiere vor der Infektion mit dem Vogelgrippevirus zu schützen, wurde am 15. November in weiten Teilen des Saalekreises eine Stallpflicht verhängt. Ende November wurde diese auf das gesamte Gebiet erweitert. Vor allem für die Besitzer von Legehennen in Freilandhaltung hat diese Stallpflicht Folgen. Denn ohne Auslauf dürfen die Eier nach EU-Recht nach der Einstallung nur noch zwölf Wochen lang als solche aus Freilandhaltung verkauft werden.
Landkreis-Sprecherin: „Nach dem Ablauf der Frist müssen die Eier dann als Bodenhaltung gekennzeichnet werden“
„Nach dem Ablauf der Frist müssen die Eier dann als Bodenhaltung gekennzeichnet werden“, sagt Kerstin Küpperbusch, Sprecherin des Landkreises. Ab dem 7. Februar ist die Frist in einigen Teilen des Saalekreises abgelaufen. Doch eine Aufhebung der Einstallpflicht ist nicht in Sicht. Anfang des Jahres wurden zwar einige Sperrbezirke aufgehoben (Obhausen, Ostrau, Hohenweiden, Braunsbedra), doch in Merseburg wurden zeitgleich erneut infizierte Tiere gefunden. „Insgesamt haben die Meldungen auch aus anderen Kreisen und Bundesländern abgenommen, allerdings steht der Rückflug der Zugvögel noch bevor“, sagt Küpperbusch.
Das Veterinäramt des Kreises hat bisher 48 Tiere untersuchen lassen. „Nur zwölf wurden positiv auf die Geflügelpest getestet. Fünf Ergebnisse stehen noch aus“, sagt Küpperbusch weiter. Bei Hausgeflügel seien im Saalekreis aber keine Erkrankungen bekannt. Wann die Stallpflicht wieder aufgehoben wird, weiß der Landkreis nicht. „Das entscheidet das zuständige Ministerium nach Risikoeinschätzung des Friedrich-Löffler-Institutes“, sagt Küpperbusch.
Regionale Betriebe mit Hennen in Freilandhaltung treffen schon jetzt erste Vorbereitungen
Die regionalen Betriebe mit Hennen in Freilandhaltung treffen schon jetzt erste Vorbereitungen für die Zeit nach der Zwölf-Wochen-Frist. „Es wird dann wahrscheinlich ein Etikett geben, mit dem die Verpackungen der Freilandeier einfach überklebt werden“, sagt Heiko Bauermann vom Hühnerhof Steuden. „Wir müssen unseren Packstellen schon jetzt informieren, damit die Eier dann zeitnah umdeklariert werden können“, erzählt Martin Ulrich von der Agrargenossenschaft Bad Dürrenberg, zu der auch der Geflügelhof in Schladebach gehört.
Doch die Umetikettierung hat finanzielle Folgen für die Geflügelhalter. Die Eier aus Bodenhaltung bringen weit weniger Erlöse als die Freilandeier. Auch die neuen Etiketten und Verpackungen müssen bezahlt werden. Auswirkungen auf die ökologische Haltung hat die Geflügelpest aber nicht. „Bio-Eier dürfen unbegrenzt weiter als Bio-Eier vermarktet werden“, sagt Christa Bergmann, Leiterin Referat Lebensmittel der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
In der Freilandhaltung haben die Hennen zusätzlich vier Quadratmeter Auslauf ins Freie
Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft dominiert bei den Legehennen die Bodenhaltung (63 Prozent). Die Tiere leben in Volierensystemen mit mehreren Etagen. Jedes Huhn hat eine Fläche von 0,11 Quadratmetern. In der Freilandhaltung haben die Hennen zusätzlich vier Quadratmeter Auslauf ins Freie. Eine Legehenne kann über das Jahr mehr als 300 Eier legen. Danach lässt die Legeleistung nach. Nach rund eineinhalb Jahren werden die Tiere dann geschlachtet.
In Schleswig-Holstein ist die dreimonatige Frist Ende Januar abgelaufen. Hier müssen die erzeugten Eier nun als Produkte aus Bodenhaltung gekennzeichnet werden. In ein paar Tagen folgen Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Auch in den Niederlanden, einem wichtigen Lieferanten für Eier, endet die Frist am 1. Februar. Um die Erzeuger in Schleswig-Holstein zu unterstützen, will das Land den betroffenen Geflügelhaltern Ausgleichsgelder zur Verfügung stellen. Ob auch die Landwirte hierzulande finanziell unterstützt werden, steht bisher aber noch nicht fest. (mz)