Vogelgrippe Vogelgrippe: Diese Regeln müssen Einwohner in der Sperrzone jetzt beachten

Merseburg - Um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, gelten ab sofort strenge Regeln für die Innenstadt von Merseburg. Die MZ erklärt die wichtigsten Vorschriften zur Vogelgrippe:
Geflügelhalter: Sie müssen sicherstellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe Matten ausgelegt werden, die mit einem viruzid-geprüften Desinfektionsmittel getränkt sind. Fremde Personen dürfen die Ställe nicht betreten.
Hunde und Katzen: Dürfen im Sperrbezirk nicht mehr frei laufen. Hunde müssen an der Leine sein. Die Bestimmung gilt allerdings nur für die Halter von Tieren. Streunende Vierbeiner muss die Stadt nun nicht einfangen, stellt der Landkreis klar. „Das Einfangen und Verwahren von wildlebenden Katzen wäre in Merseburg auch rein praktisch nicht möglich“, sagte Henning Mertens, stellvertretender Pressesprecher der Kreisverwaltung.
Ziervögel: Sittiche oder Papageien, die in Wohnungen gehalten werden und keinen Kontakt zur Außenwelt haben, müssen nicht dem Landkreis gemeldet werden. Allerdings gilt auch für diese Tiere das so genannte Verbringungsverbot. Das bedeutet, dass sie für die Dauer der Anordnung (zunächst gelten 21 Tage), die Sperrzone nicht verlassen dürfen.
Supermärkte und Gaststätten: Dürfen auch weiterhin mit Geflügelprodukten beliefert werden, solange das Fleisch nicht von Geflügel oder Federwild stammt, das im Sperrgebiet geschlachtet wurde. Auch hier gilt: Wer beispielsweise Hühner verwerten will, die innerhalb der Sperrzone gehalten werden, darf die Tiere weder lebend noch tot aus dem Sperrgebiet schaffen. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 30.000 Euro belangt werden.
Wichtige Rufnummern beim Fund weiterer toter Vögel:
Leitstelle 03461/28910
Veterinäramt: 03461/401771
Ordnungsamt: 03461/445625