Zwei Jahre Gefängnis Mann aus Braunsbedra wegen fahrlässiger Tötung seines Sohnes verurteilt
Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte 46-Jährige aus Braunsbedra muss für zwei Jahre ins Gefängnis. 2024 war er in ein Stauende auf der A9 gerast; sein Sohn starb dabei. Am letzten Prozesstag ergriff er erstmals das Wort. Wie er sein Verhalten dabei erklärte und warum das Gericht die Strafe nicht auf Bewährung aussetzen will.
28.10.2025, 18:30

Merseburg/MZ. - Zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung lautet das Urteil im Prozess am Amtsgericht Merseburg gegen den 46-jährigen Mann aus Braunsbedra, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war. Außerdem muss er seinen Führerschein für fünf Jahre abgeben.
