Parkfrust Knöllchen in Merseburg: Supermärkte in der Innenstadt verteilen Knöllchen

Merseburg - Für Anke Faust war es ein teuerer Einkauf. Als sie im vergangenen Herbst im Lidl-Markt in der König-Heinrich-Straße nach erledigten Besorgungen zu ihrem Auto zurückkehrte, erwartete sie ein Mitarbeiter in dunkler Jacke und verpasste ihr ein Knöllchen.
„Ich hätte die zulässige Parkdauer von einer Stunde überschritten und außerdem keine Parkscheibe verwendet“, so die Merseburgerin. 15 Euro musste sie bezahlen – nicht an Lidl, sondern an eine Parkplatzfirma im Ruhrgebiet.
Parkscheibenpflicht: Supermärkte wollen Fremdparker vergraulen
Fausts Erfahrung ist kein Einzelfall. In der jüngeren Vergangenheit mehren sich ähnliche Berichte aus der Region.
Die Supermärkte versehen ihre Parkplätze mit Beschränkungen, wie Höchstparkdauer und Parkscheibenpflicht, auf die sie auf die Schilder an den Zufahrten hinweisen, und versuchen diese Restriktionen nun auch umzusetzen.
Es geht den Supermärkten dabei vor allem darum, Fremdparker loszuwerden. Gerade in Innenstadtbereichen, in denen öffentliche Parkflächen wie in Merseburg Zeitlimits haben oder Geld kosten, sind die oft üppig dimensionierten Abstellflächen an dem Märkten eine verlockenden Alternative.
Auch Lidl kontrolliert in Merseburg seine Parkplätze
Mit Rücksicht auf die eigenen Kunden begründet daher auch Lidl die Kontrollen auf den eigenen Parkplätzen. Man wolle der Kundschaft während der Öffnungszeiten ausreichend Parkplatzmöglichkeiten bieten, erklärt eine Unternehmenssprecherin: „In wenigen Filialen – zumeist in Innenstadtlage – werden unsere Parkplätze von einem externen Dienstleister bewirtschaftet, so auch in Merseburg in der König-Heinrich-Straße 13.“
Die angebenen Zeit von einer Stunde hält das Unternehmen für ausreichend. Erfahrungsgemäß würden die Kunden weniger Zeit benötigen, so dass sie sogar noch die Möglichkeit hätten, weitere Einkäufe zu erledigen.
So kommen die Parkplatzbetreiber an die Autohalter
In Halle, wo diverse Supermärkte ähnliche Regelungen haben, hatte für Verwunderung gesorgt, wie die Parkplatzbetreiber an die Halter der Fahrzeuge kommen, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Dies ist jedoch einfach per Halterabfrage bei der Zulassungsbehörde möglich. „Es dient ja der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche“, erklärt der Merseburger Rechtsanwalt Frank Scholz.
Unberechtigte Parker an Supermärkten stören den Besitz. Die Abfrage würde daher der Verfolgung berechtigter Schadenersatzklagen dienen. Rechtlich umstritten sei derzeit allerdings, ob und wann Fahrzeuge auch abgeschleppt werden dürfen, sagt Scholz. Bei nur einige Stunden dauernden Verstößen eher nicht, bei tagelangen hingegen eher ja.
Tipp vom Juristen: So kommen Supermarkt-Kunden um das Knöllchen doch noch herum
Für Kunden, die trotz Einkauf in dem betreffenden Markt ein Knöllchen bekommen, etwa weil sie keine Parkscheibe ausgelegt haben, hat der Jurist einen Tipp: Dann sollte man Zeugen für den Einkauf benennen oder den Einkaufszettel vorlegen.
Dies empfiehlt auch Lidl: „Die Gebühr kann jedoch storniert werden, sollte durch den Kassenzettel eine längere Einkaufsdauer nachgewiesen werden können.“ Anke Faust verzichtete auf ein solches Vorgehen und zahlte die 15 Euro: „Jetzt lege ich immer eine Parkscheibe rein.“ Denn die Mitarbeiter der Parkfirma seien mittlerweile regelmäßig unterwegs. (mz)