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Hundegesetz von Sachsen-Anhalt Hundegesetz von Sachsen-Anhalt: Einstufung der Tiere soll stärker differenziert werden

Von Tilo Krippendorf 09.04.2015, 20:31
Ein Mischlingshund steht ein einem Tierheim bellend in seiner Box und fletscht die Zähne.
Ein Mischlingshund steht ein einem Tierheim bellend in seiner Box und fletscht die Zähne. dpa/Symbol Lizenz

Merseburg - Hundebesitzer können Hoffnung schöpfen: Das umstrittene Hundegesetz, nach dem jeder Hund als gefährlich eingestuft werden kann, wird offenbar demnächst verbessert. „Es gibt Überlegungen, noch in dieser Legislaturperiode eine Überarbeitung per Fraktionsentwurf anzustoßen“, so Ronald Brachmann (SPD), der Vorsitzende des Innenausschusses des Landtags.

Mit einem Wesenstest werden vor allem die Verhaltenseigenschaften eines spezifischen Hundes überprüft. Er darf nur von anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden. Unter anderem werden dabei Gehorsam, bestimmte Gesten oder auch Drohgebärden verwendet, um zu erkennen, wie sich das Tier verhält. Ziel ist, gefährliche Hunde zu erkennen. (tik)

In der kommenden Woche treffen sich demnach Arbeitsgruppen der großen Koalition, um dazu erste Abstimmungen zu treffen. „Es geht dabei vor allem um praktische Anwendungen bei der Umsetzung des Gesetzes“, so Brachmann. Soll heißen: Es soll mehr differenziert werden.

In Merseburg hatte in dieser Woche der Fall des Coton-de-Tuléar-Rüden Leon für Aufsehen gesorgt. Weil er eine Paketbotin im vergangenen Jahr in die Wade gebissen hatte, stufte das Ordnungsamt der Stadt Leon als sogenannten gefährlichen Hund ein. Der Schoßhund ist damit juristisch Kampfhunden gleichgesetzt. Seiner Halterin, der 60-jährigen Andrea Werner, wurde bis zum 7. Mai eine Frist gesetzt. Bis dahin muss sie sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung des so genannten „Hundeführerscheins“ bestehen. Leon selbst muss bei einem Gutachter einen Wesenstest machen.

Dass es beim Hundegesetz dringende Nachbesserungen geben muss, sehen auch die Jäger im Land so. Deren Jagdhunde könnten nämlich ebenfalls als gefährlich eingestuft werden, beispielsweise, weil sie bei der Jagd ein Reh beißen und festhalten. „Wir haben in Sachsen-Anhalt mit das schärfste Gesetz in Deutschland, dabei wird das Wesen des Hundes komplett außer Acht gelassen“, so Wilko Florstedt, der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes. Seiner Ansicht nach werde viel zu pauschal über die Hunde geurteilt, vor allem von den Ordnungsbehörden, die dazu allerdings verpflichtet seien.

Auch deshalb hat der Verband eine an den Landtag gerichtete Petition gestartet. Darin fordern die Jäger eine Ausnahmeregelung für ihre Hunde, die bei einer Gefährlichkeits-Einstufung automatisch nicht mehr bei der Jagd eingesetzt werden könnten.

Für Schoßhunde wie Leon träfe eine solche Ausnahme freilich nicht zu. Anne Vischer vom Coton-de-Tuléar-Verein Deutschland kann über die Gefährlichkeits-Einstufung des Rüden nur lachen: „Das ist typisch für Behörden und hat mit der Realität wenig zu tun.“ Cotons seien sehr friedliche Hunde und niemals aggressiv.

Auch auf der Facebook-Seite des Neuen Landboten wurde gestern intensiv über das Thema diskutiert. Viele Kommentatoren bezeichneten die aufgefahrenen schweren Geschütze als lächerlich. Anderen wiederum ging es um die Gleichbehandlung aller Hunde und ums Prinzip: „Trotz allem wurde eine Frau von einem Hund verletzt“, meinte etwa Kerstin Lopitzsch.

Andrea Werner darf mit ihrem Hund Leon nur noch mit Maulkorb und Leine auf die Straße. Inzwischen hat sich bei ihr eine dicke Akte rund um den Fall angesammelt.
Andrea Werner darf mit ihrem Hund Leon nur noch mit Maulkorb und Leine auf die Straße. Inzwischen hat sich bei ihr eine dicke Akte rund um den Fall angesammelt.
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Eine Französische Bulldogge zeigt die Zunge: In Sachsen-Anhalt kan laut Gesetz jeder Hund als gefährlich eingestuft werden.
Eine Französische Bulldogge zeigt die Zunge: In Sachsen-Anhalt kan laut Gesetz jeder Hund als gefährlich eingestuft werden.
dpa Lizenz