Tierseuche Geflügelpest-Alarm im Saalekreis: Dringende Maßnahmen für Halter
In einem Geflügelbestand im Saalekreis ist die Geflügelpest ausgebrochen. Was Halter und Bürger jetzt beachten sollten.
Merseburg/MZ. - In einem Geflügelbestand in Zöschen wurde ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Das teilt der Saalekreis mit. Die Tiere wurden getötet.
Geflügelpest in Zöschen: Saalekreis verschärft Regeln für Halter
Zur Vermeidung weiterer Fälle werden Geflügelhalter aufgerufen, Biosicherheitsmaßnahmen ab sofort konsequent umzusetzen. Das heißt: Geflügel darf nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Wildvögel und Hausgeflügel sollten nicht die gleichen Tränken nutzen können. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Die Halter werden gleichzeitig aufgerufen, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten. Sollten sie Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen – bei kleineren Haltungen bis zu drei toten Tieren pro Tag, bei Beständen über 100 Tieren mehr als zwei Prozent pro Tag, sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden. Verdachtsfälle sind an das Veterinäramt des Saalekreises unter Telefon: 03461/ 401771 oder per Mail unter: [email protected] zu melden.
Bürger sollen tote Vögel bei Veterinäramt melden
Zusätzlich werden die Halter auf eine Überprüfung der vorgeschriebenen Tierseuchenkassenmeldung aufmerksam gemacht. Insbesondere gilt das für Hobbyhalter, Klein- und Kleinstbetriebe. Nur wenn Bestände dem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet seien, könnten sie so in einem Seuchenfall finanziell entschädigt werden, heißt es.
Jeder Bürger wird darüber hinaus gebeten, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt zu melden.