fahrlässige Tötung auf A9 Mit 175 km/h in Stauende gerast: Mann aus Braunsbedra Schuld am Tod seines Sohnes
Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte 46-Jährige aus Braunsbedra muss für zwei Jahre ins Gefängnis. 2024 war er in ein Stauende auf der A9 gerast; sein Sohn starb dabei. Am letzten Prozesstag ergriff er erstmals das Wort. Wie er sein Verhalten dabei erklärte und warum das Gericht die Strafe nicht auf Bewährung aussetzen will.
Aktualisiert: 29.10.2025, 10:58

Merseburg/MZ. - Zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung lautet das Urteil im Prozess am Amtsgericht Merseburg gegen den 46-jährigen Mann aus Braunsbedra, der wegen fahrlässiger Tötung angeklagt war. Außerdem muss er seinen Führerschein für fünf Jahre abgeben.
