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Dezernenten-Stellenbesetzung Dezernenten-Stellenbesetzung: Personalrat will einbezogen werden

Von Elke Jäger 01.11.2001, 18:03

Merseburg/MZ. - Wenn am kommenden Mittwoch, am 7. November, der Kreistag berät, geht es im nichtöffentlichen Teil um eine wichtige Personalentscheidung, die bereits im Vorfeld für heftige Diskussionen sorgt. Das Gremium soll darüber befinden, ob Matthias Roßner eine Anstellung als Leiter des Dezernates 1 der Kreisverwaltung erhält. Dazu gehören unter anderem das Hauptamt und die Kämmerei.

Roßner (CDU), der vor sieben Jahren antrat, um Landrat zu werden, unterlag damals gegen den SPD-Mann Tilo Heuer, wurde aber als Wahlbeamter Beigeordneter und dessen Stellvertreter. Zur Kommunalwahl 2001 schickten die Christdemokraten allerdings nicht wieder Roßner, sondern Frank Bannert als Landrats-Kandidaten ins Rennen. Das Ergebnis von 1994 wiederholte sich: Sozialdemokrat Heuer siegte klar, der CDU-Bewerber bekam einen der Vize-Posten und wurde Beigeordneter.

Damit verlor Matthias Roßner diese Stelle. Ein Risiko, mit dem alle Wahlbeamten leben müssen, da sie für eine bestimmte Frist - eben die Legislaturperiode - gewählt sind. So hat bei der jüngsten Wahl auch der langjährige Dürrenberger Bürgermeister Thomas Heilmann seinen Job verwirkt, weil die Mehrheit der Wähler eine anderen Bewerber passender fand. Zum 30. Oktober 2001 lief Roßners Vertrag mit der Kreisverwaltung aus. Die (recht gut dotierte) Stelle muss neu besetzt werden.

Hier beginnt nun der brisante Konflikt. Landrat Tilo Heuer möchte seinen Ex-Stellvertreter nicht gehen lassen. "Für diese Stelle haben wir keinen geeigneteren in der Kreisverwaltung", argumentiert er. "Deshalb mache ich von meinem Recht Gebrauch, sie ohne Ausschreibung zu besetzen. Es ist mein persönlicher Wunsch, dass Herr Roßner weitermacht", sagte er am Donnerstag auf Nachfrage der MZ. Der Personalrat der Kreisverwaltung allerdings sieht das anders und fühlt sich übergangen. "Wir sind der Meinung, dass diese Stelle ausgeschrieben werden muss", erklärt sein Vorsitzender Klaus Mennicke.

So werde es schließlich seit Jahren praktiziert: Zuerst erfolge eine hausinterne Ausschreibung. Es sei nicht einzusehen, weshalb es jetzt eine Ausnahme geben soll, unterstreicht er die Position der Personalvertretung. "Wir sind der Meinung, dass wir einbezogen werden müssen bei der Neubesetzung der Stelle." Immerhin wüssten die gewählten Mitarbeiter, dass sie jeweils für sieben Jahre ein Mandat erhalten. So einen Fall wie diesen, dass sich der Personalrat gegen die Entscheidung des Landrats wendet, habe es bisher noch nicht gegeben, hebt Mennicke die Hände. Aber das Gremium bleibe bei seinem Nein und sei gegen diese Sonderbehandlung.

Heuer dagegen sieht keine gesetzliche Pflicht zur Ausschreibung. Die Stelle sei auf Roßner, der sie schon lange inne habe, "zugeschnitten", betont er. "Er hat mein Vertrauen, ist bestens eingearbeitet und könnte sofort beginnen." Schon wegen der schwierigen Haushaltsituation brauche er jemanden, "der sich auskennt und sich nicht erst einarbeiten muss". Roßner, der im Haus nicht unumstritten ist, kann sich der Fürsprache des Landrats wohl sicher sein.

Ob eine Stelle ausgeschrieben wird oder nicht, gehe aus der Kommunalverfassung nicht hervor, sagte Ronald Schönbrodt von der Kommunalaufsicht auf eine MZ-Anfrage. Geregelt sei nur, wer über Personalangelegenheiten entscheidet: Der Gemeinde- oder Kreistag, in besonderen Fällen der Landrat selbst. Das betrifft gemäß Hauptsatzung des Kreistages die "Einstellung, Ernennung oder Entlassung von Beamten des höheren Dienstes und Angestellten der entsprechenden Vergütungsgruppe" - bis auf die Ausnahmen Dezernenten und Beigeordnete. Und genau darüber befindet der Kreistag in der kommenden Woche.