Winter-Wetter Winter-Wetter: Streuen ist nur bei Glatteis erlaubt

Köthen - Es ist bequem: Statt mit einem Besen den festgetretenen Schnee auf dem Gehweg wegzufegen, greifen viele Grundstückseigentümer mit vollen Händen in Eimer voll Salz und streuen den Bürgersteig. Dabei ist Privatleuten der Einsatz von Streusalz in Köthen eigentlich streng verboten und nur in seltenen Ausnahmefällen erlaubt.
Nämlich nur, wenn „außergewöhnliche klimatische Bedingungen“ vorherrschen, etwa Glatteis oder Eisregen. Das regelt die Köthener Straßenreinigungssatzung, die auch im Internet für jeden sichtbar ist.
Verstöße können nur selten geahndet werden
Der Stadt sei bewusst, dass sich einige Köthener nicht daran halten, bestätigt Rathaus-Sprecherin Caroline Hebestreit. „Allerdings können derlei Verstöße nur geahndet werden, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, durch wen das Salz aufgetragen wurde“, sagt sie. Das sei extrem schwierig und vom Ordnungsamt kaum leistbar. Würden Verstöße festgestellt oder ans Ordnungsamt gemeldet, werde dem jedoch nachgegangen.
Doch die Stadt scheint den Menschen, die verbotenerweise den Gehweg streuen, nicht wirklich beizukommen. Resigniert heißt es aus dem Rathaus: „Die Fallzahlen sind sehr gering und lassen sich nicht genau beziffern.“
Natur und Hunde danken den Verzicht auf Streusalz
Dabei droht allen, die verbotenerweise Streusalz verwenden, nicht nur ein Bußgeld, sie schaden auch der Umwelt und den Straßen. Denn das aggressive Salz greift Bäume und die Oberfläche der Steine an. Und besonders für Hunde wird ein Spaziergang über einen gestreuten Fußweg zur schmerzhaften Tortur, weil ihre empfindlichen Pfoten keinen Schutz gegen das Salz bieten.
Statt Salz sollten Grundstückseigentümer deshalb lieber zu Schneeschippe und Besen greifen und Sand oder Splitt streuen, wenn eine Eisschicht auf dem Boden übrig bleibt. (mz)