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Streit um Wehrleiter im Südlichen Anhalt Streit um Wehrleiter im Südlichen Anhalt: Neues Foto zeigt ausgestreckten rechten Arm

Von Doreen Hoyer 18.01.2019, 16:13
Blick auf das Gerätehaus in Weißandt-Gölzau
Blick auf das Gerätehaus in Weißandt-Gölzau Ute Nicklisch

Weißandt-Gölzau - Im Disziplinarverfahren rund um David Ebert, den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Weißandt-Gölzau, wirft ein brisantes Foto neue Fragen auf. Seit fast drei Jahren beschäftigt sich die Stadt Südliches Anhalt mit dem Fall. Dem Gölzauer war unter anderem vorgeworfen worden, im Dienst den Hitlergruß gezeigt zu haben.

Nun soll das Disziplinarverfahren gegen Ebert zu Ende gehen - ohne, dass ihm eine Verfehlung nachzuweisen sei. Das hatte sein Anwalt Jens Stiehler der MZ zu Jahresbeginn gesagt. Sein Mandant selbst werde sich nicht öffentlich äußern. Als Ortswehrleiter ist er ein so genannter Ehrenbeamter; er wurde von der Stadt berufen und ist ehrenamtlich tätig für eine Amtszeit von sechs Jahren.

Der Redaktion liegt nun ein Foto vor, dass Ebert in der fraglichen Pose zeigt: den rechten Arm in Richtung Zimmerdecke ausgestreckt, dazu ein breites Lächeln im Gesicht. Entstanden ist es dem Vernehmen nach in einer Garage, rings um den Gölzauer scheinen noch andere Menschen zu sitzen, man sieht ihre Beine.

Ermittlungen wegen Verdachts auf Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen

Im Jahr 2016, als die Vorwürfe bekannt wurden, hatte die Dessauer Staatsanwaltschaft gegen Ebert ermittelt wegen des Verdachts auf Verwendung von verfassungsfeindlichen Symbolen. Ende 2016 wurden die Ermittlungen eingestellt. Wusste man in Dessau von jenem Foto, spielte es im Verfahren eine Rolle?

Diese Frage könne er erst nach Akteneinsicht beantworten, so Staatsanwalt Olaf Braun zur MZ. Das dauere. Grundsätzlich sei die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole nur strafbar, „wenn die mögliche strafbewehrte Handlung in der Öffentlichkeit stattgefunden hat“, so Braun. Genau das könnte auf das Foto nicht zutreffen, wenn es in einer Garage aufgenommen wurde. Eberts Anwalt Jens Stiehler wollte die Aufnahme nicht kommentieren, wies aber ebenfalls darauf hin, dass man für einen Hitlergruß nur bestraft werden könne, wenn er in der Öffentlichkeit gezeigt werde.

Nun ist eine strafrechtliche Ermittlung etwas anderes als ein Disziplinarverfahren, wie es die Stadt gegen ihren Ehrenbeamten führt. In der Feuerwehrsatzung des Südlichen Anhalts heißt es, Ortswehrleiter müssten „für die Erfüllung der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben persönlich und fachlich geeignet“ sein. Ist jemand, der den Hitlergruß zeigt, persönlich geeignet?

Nach MZ-Informationen liegt das besagte Foto auch der Stadtverwaltung vor

Thomas Schneider, Bürgermeister der Stadt Südliches Anhalt, will sich auf Nachfrage der Redaktion nicht zum Disziplinarverfahren äußern. Er verweist darauf, dass Personalangelegenheiten nicht öffentlich zu behandeln seien. Der Ausdruck der persönlichen Eignung sei nicht klar definiert. „Es ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.“ Weiter könne er darauf nicht eingehen. Nach MZ-Informationen liegt das besagte Foto jedenfalls nicht nur der Redaktion vor, sondern ist auch der Stadtverwaltung bekannt.

Abgesehen von dem Foto gibt es in dem Fall noch mehr Punkte, die Fragen aufwerfen. So bestätigte Anwalt Jens Stiehler der MZ auf Nachfrage, dass er früher selbst für kurze Zeit in der Stadtverwaltung Südliches Anhalt gearbeitet habe und dabei im Bereich Gefahrenabwehr auch für Feuerwehrthemen mit zuständig gewesen sei. Einen Interessenkonflikt gebe es aber nicht, er habe Ebert erst nach dem Ende seiner Tätigkeit in der Verwaltung als Mandanten angenommen.

Wann genau das Disziplinarverfahren gegen Ebert enden wird, ist nach wie vor unklar

Bei seinen Ausführungen, warum Ebert im Disziplinarverfahren nichts nachzuweisen sei, hatte sich Stiehler auch auf Einsatznachweise und Dienstbücher der Wehr bezogen. Dort lasse sich nachlesen, dass Kameraden, die Ebert als Zeugen belasteten, teilweise seit langer Zeit gar keinen gemeinsamen Einsatz mit ihm gehabt hätten. Nach MZ-Informationen waren aber besagte Dienstbücher kurz nach der Suspendierung Eberts für mehrere Wochen verschwunden, ehe sie wieder auftauchten. Zeit, um Einträge zu verändern?

Das seien bloß Gerüchte, so der Anwalt. In Wahrheit sei es wohl so gewesen, dass die Unterlagen nie verschwunden waren, nur zwischendurch nicht gefunden wurden, weil sie in einem anderen Schrank lagen als üblich.

Wann genau das Disziplinarverfahren gegen Ebert enden wird, ist nach wie vor unklar. Schneider hatte zu Jahresbeginn von einer „überschaubaren Anzahl von Wochen“ gesprochen. Dass man dem Feuerwehrmann kein Vergehen beweisen könne, wie Anwalt Jens Stiehler vorhergesagt hatte, wollte er ebenfalls nicht bestätigen. (mz)