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Streit um ein Kleid für die Jugendweihe

13.07.2007, 17:04

Köthen/MZ/ud. - Die Verhandlung hatte schon einen gewissen Unterhaltungswert, denn im Grunde ging es um eine Lappalie, die von Richterin Anke Engshuber geschlichtet werden musste. Die Familien K. und M. (Namen geändert) aus dem Landkreis waren wegen des Kleides aber derart in Streit geraten, dass Frau M. schließlich Anzeige gegen Herr und Frau K. wegen gemeinschaftlicher Unterschlagung erstattete.

Beide Familien waren Nachbarn und seit Jahren miteinander im Kontakt. Mit dem Geld bei der Familie K. war es aber nicht so weit her. Im Jahr 2005 stand die Jugendweihe der Tochter bevor, für K.s eine ziemlich große finanzielle Belastung. Im Schrank der Nachbarin M. befand sich ein Kleid, was ihr selbst nicht mehr passte. Das schenkte sie dem Mädchen als Jugendweihekleid. Als Vater K. nach Hause kam, erkannte er sofort, dass das kein Kleid zur Jugendweihe für seine Tochter war. Man besorgte sich schließlich ein anderes.

Die Tochter von Familie K. bestätigte als Zeugin vor Gericht, das Kleid geschenkt bekommen zu haben. Es wurde aber auch deutlich, dass sie froh war, es nicht tragen zu müssen. Die junge Frau hatte die Konfektionsgröße 36, das geschenkte Kleid mindestens die Größe 40 / 42.

Der Nachbarin blieb nicht verborgen, dass das Mädchen das Kleid nicht trug und verlangte das Stück zurück. Dazu waren K.s bereit, doch verlangten sie, dass die Nachbarin die Rückgabe bestätigt. Das wollte Frau M. nun wiederum nicht, und so nahm die Auseinandersetzung allmählich den Weg in Richtung Gerichtssaal.

Dort holte Frau K. auf Wunsch der Richterin aus einer Plastiktüte den Corpus delicti hervor, den sie bis zur Verhandlung in ihrem Kleiderschrank aufbewahrt hatte. Die Angeklagte hätte das Stück zur Verhandlung liebend gern abgegeben. Doch die Klägerin Frau M. konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Verhandlung erscheinen, was in einem von ihr eingereichten ärztlichen Attest bestätigt wurde. So wurde nichts aus der persönlichen Übergabe. Auch in der Aufbewahrungskammer des Gerichts war dafür kein Platz. Frau K. musste das Kleid wieder mitnehmen.

Geschenkt ist geschenkt - diese Auffassung vertrat die Richterin ebenso wie Staatsanwältin Heike Kropf. Beide kamen überein, das Verfahren einzustellen. Die Kosten dafür trägt die Landeskasse, allerdings muss Familie K. die ihr durch Verdienstausfall und Fahrtkosten entstandenen Kosten selber tragen.