Streit im Tierheim Köthen Streit im Tierheim Köthen: Zweiter Sieg für Ex-Mitarbeiterin - Kündigung nicht rechtens

Köthen - Camilla Nater sieht sich bestätigt. Das Landesarbeitsgericht in Halle urteilte Ende März, dass ihre Kündigung als leitende Mitarbeiterin im Köthener Tierheim nicht rechtens war.
Theoretisch könnte die 61-Jährige also wieder anfangen, in der Einrichtung zu arbeiten. Doch praktisch sieht es nicht danach aus. Denn kurz nach dem Gerichtstermin hatte Camilla Nater bereits eine weitere Kündigung im Briefkasten - es ist zumindest der vorläufige Höhepunkt eines Streites, der bereits seit Jahren schwelt.
Kritischer Leserbrief in der MZ war Anlass für den Rechtsstreit
Doch von vorn: Das Tierheim wird vom Tierschutzverein Köthen betrieben, dessen Vorsitzende Regina Minasch-Elze ist. Mitte 2017 machte ein Streit Schlagzeilen. Es ging um Ralf Konetzny, der sich als Vereinsmitglied ehrenamtlich mit Hunden aus dem Heim beschäftigte. Weil er nicht die nötige Erfahrung habe und es Bissvorfälle gegeben habe, unterband die Vereinsleitung das jedoch.
Einige Tage später veröffentlichten Helfer aus dem Tierheim, unter ihnen auch Camilla Nater, einen Leserbrief in der Köthener MZ. In diesem lobten sie die Arbeit Konetznys und kritisierten Regina Minasch-Elze. Danach kündigte der Tierschutzverein Camilla Nater zum 31. August 2017. Nach eigenen Angaben hatte sie eine Stelle als „leitende Mitarbeiterin“ des Tierheims für 130 Arbeitsstunden im Monat.
Urteil des Arbeitsgerichts in Dessau wurde auch in der Berufung bestätigt
Die heute 61-Jährige nahm sich einen Anwalt und zog vor das Arbeitsgericht in Dessau. Das Urteil in der ersten Instanz fiel im Januar 2018: Die Kündigung sei nicht rechtmäßig und deshalb unwirksam. Doch der Tierschutzverein ging in Berufung - die allerdings damit endete, dass das erste Urteil bestätigt wurde.
„Der Leserbrief ist eine freie Meinungsäußerung. Das kann man niemandem verbieten“, sagt Camilla Nater heute. Der Brief sei ihr von Regina Minasch-Elze als Vertrauensbruch und Kündigungsgrund ausgelegt worden. Trotz all des Ärgers der vergangenen zwei Jahre wolle sie gern wieder im Heim arbeiten. Sich um die Tiere dort zu kümmern, sei ihr eben wichtig.
Abfindungsangebot wurde abgelehnt
Doch anstatt ihre Beschäftigung wieder aufzunehmen, habe sie vom Tierschutzverein ein Angebot bekommen: Wenn sie die Kündigung zum 31. März 2018 akzeptiere, erhalte sie eine Abfindung in Höhe von 3.000 Euro. „Das habe ich dankend abgelehnt.“
Wenige Tage nach dem Berufungsurteil fand Camilla Nater dann eine neue Kündigung in ihrem Briefkasten, dieses Mal zum 30. April 2019. Der Verein könne es sich nicht leisten, sie weiter zu beschäftigen, heißt es darin.
Tatsächlich dürfte die finanzielle Situation im Tierschutzverein alles andere als rosig sein. Nater stehen nach eigenen Angaben Lohnnachzahlungen in Höhe von knapp 13 600 Euro brutto zu. Dazu kommen die Anwalts- und Gerichtskosten für die Berufung, die der Verein als unterlegene Partei zahlen müsste. Kann der Tierschutzverein das Geld dafür aufbringen?
Regina Minasch-Elze, die auf der Wahlversammlung des Tierschutzvereins im Januar mit rund 89 Prozent der Stimmen wieder zur Vorsitzenden des Vereins gewählt wurde, ist sicher, „dass wir das schaffen werden“. Man habe schon Geld da, es gebe aber darüber hinaus noch Möglichkeiten, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es sei auf keinen Fall so, dass durch die finanziellen Forderungen der Bestand des Vereins in Gefahr sei - und somit auch der Betrieb des Tierheims. In Abrede stellt sie aber, dass Nater Lohnnachzahlungen in der genannten Höhe zustünden. Camilla Nater sei in der Zeit von der Arge bezahlt worden, so dass 60 Prozent der gezahlten Summe an die Arge zurückgezahlt werden müssten und nur 40 Prozent an Nater.
„Dass sie von der Arge bezahlt wurde, haben wir schriftlich“, so Minasch-Elze. Die auch die neue Kündigung bestätigt und auch den Grund dafür. Immerhin habe man schon vor längerer Zeit mit Sarah Krämer eine neue leitende Mitarbeiterin eingestellt , die „alle Voraussetzungen hat, das Heim zu führen“, was man Camilla Nater abspreche.
Urtieilsbegründung fehlt noch - Weitere Schritte werden diskutiert
Ob die Angelegenheit juristisch am Endpunkt angekommen sei, könne sie noch nicht sagen, so Regina Minasch-Elze. Eine Beschwerde über das Urteil habe das Landesarbeitsgericht zwar nicht zugelassen, man sehe aber die Möglichkeit einer Nicht-Zulassungsbeschwerde.
Da man aber bislang nur den Beschluss zum Urteil sowie ein kurzes Protokoll von der Verhandlung vorliegen habe, nicht aber die Urteilsbegründung, wolle man mit möglichen weiteren Schritten erst einmal abwarten, bis der Anwalt des Vereins die Begründung gelesen und bewertet habe.
Unabhängig davon aber ist Regina Minasch-Elze von der Verhandlung vor dem Gericht in Halle „nicht enttäuscht, sondern frustriert“. Man habe zum Beispiel drei Zeuginnen benannt, die zum Hintergrund der Kündigung Informationen hätten beisteuern können. „Die saßen draußen vor dem Gerichtssaal, es ist aber nicht eine einzige aufgerufen worden.“ (mz)