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Stadtrat am 5. Juli Recht nach 19 Jahren: Bebauungsplan soll Einkaufszentrum in Köthen sichern

Das Einkaufszentrum an der Merziener Straße existiert seit 1993, doch 2003 erklärte ein Gericht den zugrundeliegenden Vorhabens- und Erschließungsplan für nichtig. Ein neuer Bebauungsplan soll nun Rechtssicherheit schaffen.

Von Jakob Milzner 22.06.2022, 13:50
Köthens Stadtrat stimmt am 5. Juli über den neuen Bebauungsplan ab.
Köthens Stadtrat stimmt am 5. Juli über den neuen Bebauungsplan ab. Symbolbild: imago/avanti

Köthen/MZ - Köthens Stadtrat stimmt am 5. Juli über einen neuen Bebauungsplan ab, der das Einkaufszentrum an der Merziener Straße rechtlich absichern soll. Dieses besteht zwar bereits seit 1993, befindet sich aber seit 2003 in einer rechtlichen Grauzone, als das Verwaltungsgericht Dessau den zugrundeliegenden Vorhabens- und Erschließungsplan für nichtig erklärte.

Gleichwohl hob das Gericht den betreffenden Plan mit seinem Urteil nicht auf, so dass dieser bis heute besteht; zwar sei dieser somit „rechtswidrig“, gelte „aber weiter als Rechtsgrundlage“, heißt es in der Vorlage zum Abwägungsbeschluss. Dass die rechtlichen Defizite nun voraussichtlich erst 19 Jahre nach dem Urteil beseitigt werden, hänge mit anderen „Dringlichkeiten“ sowie mit der „Haushaltslage der Stadt Köthen zusammen“, heißt es in derselben Vorlage.

Der neue Bebauungsplan sieht keine Neubauten in Köthen vor

Auf dem rund 4,6 Hektar großen Gelände im Nordosten Köthens befindet sich derzeit eine Filiale der Einzelhandelskette Kaufland. Direkt an der Merziener Straße betreibt Kaufland zudem eine Tankstelle. Darüber hinaus sind weitere Einzelhändler auf dem Gelände ansässig, auf dem sich südlich und nördlich des Einkaufszentrums Parkplätze befinden.

Im Nordosten des Planbereichs liegt ein Gewässer, dessen südwestliches Ufer Teil des neuen Bebauungsplanes ist. Diesen hat das Köthener Büro für Raumplanung im Auftrag der Kaufland Dienstleistung Mitte GmbH & Co. KG erarbeitet. Neubauten sieht der neue Plan nicht vor. Eine vor Kurzem installierte Löschwasserentnahmestelle für die Feuerwehr ist im Entwurf bereits eingezeichnet.

Stimmt der Stadtrat sowohl dem vorliegenden Abwägungs- als auch dem Satzungsbeschluss zu, wird die Fläche Kraft des neuen Bebauungsplans größtenteils zu einer Sonderfläche für großflächigen Einzelhandel deklariert. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köthen weist den größten Teil des Gebietes schon heute als Sonderbaufläche für den Einzelhandel aus.

Teich im Nordosten ist eine ehemalige Tongrube

Bei dem Gewässer im Nordosten handelt es sich um den sogenannten Ziegeleiteich Klepzig. Dieser ging aus einem von insgesamt drei Tontagebauen hervor, die eine vormals auf dem Gelände des heutigen Einkaufszentrums ansässigen Ziegelei betrieb. An seiner breitesten Stelle misst das Gewässer knapp 150 Meter.

Im Rahmen des Baus des heute bestehenden Einkaufszentrums wurde die ehemalige Tongrube als Biotop gestaltet. Heute sei der Teich ungenutzt und unterliege der Sukzession, heißt es in der Begründung zum vorliegenden Bebauungsplan.

Unter Sukzessionsflächen versteht man Areale, die nach einer vorübergehenden Störung oder Veränderung sich selbst beziehungsweise der natürlichen Entwicklung überlassen werden. Im Uferbereich des Ziegeleiteichs sieht der neue Bebauungsplan einen 7,50 Meter breiten Streifen für Schutz und Pflege von Boden, Natur und Landschaft vor.