Prozess in der Oberlausitz Prozess in der Oberlausitz: Zwei Springmesser und 116 Raketen
Weisswasser/Köthen - Marina F.* (30) aus Köthen hatte vor ein paar Tagen eine etwas längere Anreise zur Hauptverhandlung. Denn nicht zum Amtsgericht Köthen war die Frau einbestellt worden, sondern zum Amtsgericht Weißwasser in der Oberlausitz, was reichlich drei Stunden Autofahrt von Köthen entfernt liegt.
116 Raketen
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Görlitz warf ihr vor, am 30. Oktober 2016 um 15.30 Uhr in Bad Muskau, Berliner Straße (Grenzübergang zur Republik Polen), zwei Springmesser unterschiedlicher Bauart und 116 Stück verbotene polnische Pyrotechnik bei sich geführt zu haben. Fallen die Feuerwerksraketen noch in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten, sieht das bei den Messern etwas anders aus, da ist man nämlich bei den Straftaten angekommen.
Messer als Geschenk
Wegen vorsätzlichen Führens von zwei verbotenen Waffen unterschiedlicher Bauart und des Besitzes in Deutschland verbotener Pyrotechnik saß Marina F. nun in der Oberlausitz vor dem Kadi.
Die Springmesser, so die Angeklagte, habe sie für ihren Papa zum 70. Geburtstag gekauft, weil der Jäger ist. Dass solche Messer verboten sind, habe sie nicht gewusst. Der Staatsanwalt fragte Marina F., seit wann Jäger Springmesser brauchen. Darauf wusste die Köthenerin keine Antwort. Die Feuerwerksraketen waren schon für Silvester auf Vorrat gekauft. Marina F. war mit der formlosen Einziehung der verbotenen Waffen und Raketen einverstanden.
Der Zeuge von der Bundespolizei Ludwigsdorf sagte, am 30. Oktober 2016 fand mit Azubis eine Kontrolle am Grenzübergang statt. Weil erfahrungsgemäß um diese Zeit die illegale Einfuhr von Pyrotechnik für den Jahreswechsel beginnt. Marina F. und ihr Begleiter fielen den Beamten auf, weil sie eine Riesentasche über die Neißebrücke angeschleppt brachten. Darin wurden die verbotenen Gegenstände gefunden. Warum Marina F. bei vier Eintragungen im Bundeszentralregister die Schuld auf sich nahm, hinterfragte Amtsrichter Ralph Rehm zwar nicht, wunderte sich aber zumindest.
Zu Geldstrafe verurteilt
Der Staatsanwalt brauchte sich in seinem Plädoyer nur kurz fassen. Die Anklage war erwiesen, zu berücksichtigen im Strafantrag waren die hohe Zahl der Feuerwerksraketen und ihr Bundeszentralregister. Amtsrichter Ralph Rehm folgte dem Antrag des Staatsanwaltes und verurteilte Marina F. zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu zwölf Euro (600 Euro). Das Urteil ist rechtskräftig. * Name geändert (mz)