1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Köthen
  6. >
  7. OB-Wahl in Köthen: OB-Wahl in Köthen: Vier Einsprüche zurückgewiesen

OB-Wahl in Köthen OB-Wahl in Köthen: Vier Einsprüche zurückgewiesen

Von Matthias Bartl 23.04.2015, 08:42
Bernd Hauschild von der SPD nimmt als Wahlsieger Glückwünsche entgegen.
Bernd Hauschild von der SPD nimmt als Wahlsieger Glückwünsche entgegen. Heiko Rebsch/Archiv Lizenz

Köthen - Für die Verwaltung ist die Angelegenheit klar: Die vier Einsprüche, die gegen die Oberbürgermeisterwahl vom Februar/März dieses Jahres gerichtet waren, „Sind nicht begründet und werden zurückgewiesen“. So steht es im Entwurf der Beschlussvorlage für die Bestätigung der Oberbürgermeisterwahl - eine Grundvoraussetzung dafür, dass der neu gewählte Oberbürgermeister Bernd Hauschild sein Amt auch antreten kann.

Letzteres wird möglicherweise länger dauern als ursprünglich erwartet. Nicht nur der vier Einsprüche wegen allein, sondern weil auch der Hauptausschuss, der am Dienstagabend das Thema auf dem Tisch hatte, durchaus nicht willens war, hundertprozentig mit der Sicht der Verwaltung mitzugehen.

Wie geht es weiter? Der Stadtrat muss am 30. April über die Gültigkeit der Wahl entscheiden. Dazu werden u.a. auch die Bürger eingeladen, die Einspruch eingelegt haben. Sie können zum Tagesordnungspunkt Rederecht erhalten. Stimmt der Stadtrat zu, besteht für diejenigen, die Einspruch erhoben haben, die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Klage zu erheben.

Bis zum Abschluss des Verfahrens kommt eine Ernennung des neuen OB nicht in Betracht. Zander könnte die Geschäfte bis zur endgültigen Klärung weiterführen, hat dies aber am Dienstag abgelehnt. Für ihn ist am 14. Juni Schluss. Die Stadträte könnten Hauschild trotz der Klage für einen Zeitraum von zwei Jahren zum Hauptverwaltungsbeamten bestellen. Ob Hauschild diesen Weg beschreiten will, ist nicht geklärt. Fällt dies alles weg, dann führt Vize-OB Frolow als Zanders Vertreter die Amtsgeschäfte fort - bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Vor allem nicht hinsichtlich des Vorwurfs, OB Zander hätte im Wahlkampf die gebotene Neutralität verletzt und stattdessen sein Amt auch dafür genutzt, für Hauschild Wahlwerbung zu machen, wie es in den Einsprüchen von Hartmut Stahl, Daniel Scheld und Sascha Kusmin zwar in teilweise unterschiedlicher Formulierung, aber inhaltlicher Identität vorgebracht wird. Ein weiterer Kritikpunkt (der mit dem ersten zusammenhängt), ist der Vorwurf, Zander habe ohne Not im Vorfeld der Wahl sein Amt als Stadtwahlleiter aufgegeben, Alexander Frolow sei hinwieder gar nicht ordentlich in dieses Amt gewählt worden, wodurch sämtliche von Frolow unterzeichneten Wahlbekanntmachungen de facto ungültig seien - und die Wahl damit auch.

Die Antworten aus dem Rechts- und dem Hauptamt zu den in den Einsprüchen gestellten Fragen, waren trotz ihrer Ausführlichkeit nicht eindeutig genug. Zum Beispiel für die CDU, die sich mit dem Begriff der konkludenten Wahl nicht anfreunden konnte. Denn so lautete die Argumentation der Verwaltung: Man habe mit Jürgen Richter einen stellvertretenden Stadtwahlleiter regulär beschlossen - was ja nur nötig gewesen sei, weil eben Frolow (der eigentliche Stellvertreter) zum Stadtwahlleiter aufgerückt sei. Der Beschluss zu Richter dient mithin als Beweis für die Korrektheit der Ernennung Frolows zum Stadtwahlleiter, auch wenn es gar keinen Beschluss gegeben hat.

Kritik am Wahlkampf

Noch ausführlicher kritisiert wurde der Umstand, dass sich Zander im Wahlkampf nicht neutral (genug) verhalten habe, wofür etliche Einzelindizien (aus dem Amtsblatt oder aus Hauschilds Wahlwerbung) vorgelegt wurden.

Die aber aus Sicht der Verwaltung nicht stichhaltig waren und sind. Man habe recherchiert, so Frolow, und festgestellt, dass ein OB im Wahlkampf „deutlich mehr machen kann, als man glaubt“. Aus Sicht der Verwaltung gab es seitens des OB kein Fehlverhalten.

All dieser verbale und juristische Einsatz konnte das unüberhörbare Bauchgrimmen im Hauptausschuss nicht recht mildern. Die CDU konnte die „konkludente Wahl“ genauso wenig nachvollziehen wie andere Stadträte. Hajo Scholz (Wählerinitiative) sah „eine gewisse Wahlhilfe durch den OB“ und sah die Einsprüche als begründet an. Uwe Schönemann (FDP) zeigte „vollstes Verständnis“ für die Einwände der Bürger. Man könne die Rechtmäßigkeit nicht von Laien beschließen lassen, fand Schönemann, setzte aber gleich hinzu, in welchem Dilemma sich der Stadtrat befindet: „Die Entscheidung wird uns aber nicht abgenommen.“ Dennoch sehe er sich nicht in der Lage, zustimmen zu können.

Christina Buchheim (Linke) ging es ähnlich: Sie beantragte, dass kein Beschluss gefasst werden sollte (was einstimmig so beschlossen wurde) und wies gleichzeitig darauf hin, dass bestimmte Veröffentlichungen im Amtsblatt nach ihrer Recherche durchaus unzulässige Wahlwerbung pro Hauschild gewesen seien. Dies will die Verwaltung nun noch einmal überprüfen. Bis zum 30. April. Dann steht nicht mehr der Hauptausschuss, sondern der Stadtrat vor der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Wahl. Und dann muss abgestimmt werden.