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Prozess am Amtsgericht Köthenerin betrügt gutgläubige Käufer übers Internet

Von Susann Salzmann 16.06.2021, 12:48
Die Plattform Ebay Kleinanzeigen
Die Plattform Ebay Kleinanzeigen (Foto: IMAGO / Schöning)

Köthen - Man sieht sich mindestens zweimal im Leben, heißt es im Volksmund. Das Sprichwort hat sich für die angeklagte Romina A. (Name geändert) bewahrheitet. Kürzlich erst stand die 36-Jährige aus Köthen wegen Betruges vor dem Köthener Amtsgericht. Im jüngsten Verfahren wurde ihr derselbe Vorwurf wie schon im Frühjahr gemacht.

Betrug. Tatort: die Internetverkaufsplattform Ebay-Kleinanzeigen. Übers Internet soll die vielfache Mutter Wlan-Router, im speziellen Fall Fritzboxen, angeboten haben. Im Sommer 2020 wollte Romina A., ihr Verdienst liegt weit unter dem Mindestlohn, ein paar zusätzliche Euro ins Portemonnaie legen. Am 3. August 2020 fiel ein Mann auf das Angebot der Frau herein. Er bestellte bei ihr gutgläubig die Fritzbox, überwies das Geld, die Ware aber sah er nie.

Wiedergutmachung? Nein, die erfolgte noch nicht, beantwortete die Frau die Frage von Richterin Susanne Vogelsang

Wiedergutmachung? Nein, die erfolgte noch nicht, beantwortete die Frau die Frage von Richterin Susanne Vogelsang. Dabei liege ihr viel am Wiedergutmachen, sagte sie selbst. Eine Woche vor dem Gerichtsprozess begann sie nach eigenem Erzählen damit, dem Geschädigten einen Brief inklusive einer Entschuldigung zu schreiben. Abgeschickt hat sie ihn bis zum Verhandlungstermin noch nicht. Angeblich weil die Kontodaten des Betrugsopfers fehlten. Die lieferte ihr das Gericht - verbunden mit der Auflage, die 30,99 Euro für die Fritzbox an den Mann zurückzuzahlen.

Eifrig nickte die Frau, beteuerte zugleich aber erneut, dass der Geschädigte gar nicht hätte betrogen werden sollen. Ihre Kinder hätten die sehr wohl existierende Fritzbox angeblich kurz vor dem Versand beschädigt, so dass sie nicht mehr funktioniert hätte. Ein Kontakt über die Verkaufsplattform sei auch nicht mehr möglich gewesen - das Handy von Romina A. ging kaputt und die Daten zum Geschädigten damit verloren.

Da die Strafe schon eine große finanzielle Belastung für die Mutter darstellt, zeigten sich Richterin und Staatsanwältin diesmal gnädiger

Richterin Susanne Vogelsang glaubte dem nicht so recht. Immerhin hatte sie Romina A. erst am 17. März dieses Jahres wegen drei Delikten derselben Art verurteilt. Im Frühjahr fing die 36-Jährige eine saftige Strafe, die ihr Monatseinkommen weit überschreitet. Sie muss für diese Betrugsfälle insgesamt 2.340 Euro bezahlen.

Da die Strafe schon eine große finanzielle Belastung für die Mutter darstellt, zeigten sich Richterin und Staatsanwältin diesmal gnädiger. Das Verfahren wegen der vierten angebotenen Fritzbox wurde eingestellt. Dafür muss sie aber binnen zwei Monaten das Geld an den Geschädigten mit Nachweis zurückzahlen. Sollte das nicht passieren, wird das Verfahren gegen die Frau, die seit 2005 schon mehrfach wegen Betruges einschlägig vorbestraft ist, neu aufgerollt. (mz)