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Prozess am Landgericht Dessau Kindesmissbrauch durch Schwimmmeister - Bundesgerichtshof fordert Überprüfung des Strafmaßes

Ein Prozess wegen Kindesmissbrauchs am Landgericht Dessau muss teilweise neu aufgerollt werden. Grund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Auswirkungen auf das Strafmaß bleiben wohl gering.

Von Thomas Steinberg Aktualisiert: 12.07.2025, 13:41
Der BGH hat über ein Dessauer Urteil entschieden.
Der BGH hat über ein Dessauer Urteil entschieden. Foto: Uli Deck/dpa

Köthen/MZ. - Der Prozess gegen einen wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Schwimmmeister muss in Teilen neu aufgerollt werden. Das ergibt sich aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die aber allein die Strafzumessung betrifft. An den Taten selbst gibt es keinen Zweifel.