Landkreis macht ernst
Impfpflicht in Anhalt-Bitterfeld: Einrichtungen drohen drastische Bußgelder
Das Gesundheitsamt schlägt Alarm: Einige Firmen melden ihre gegen Corona ungeimpften Personen nicht oder nicht rechtzeitig. Das soll nun Konsequenzen haben.

Köthen/MZ - Seit dem 16. März sind alle im §20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) aufgeführten Einrichtungen und Unternehmen verpflichtet, ihre Beschäftigten ohne Immunitätsnachweis an das Gesundheitsamt zu melden. Dafür ist aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises eine ausschließlich elektronische Übermittlung vorzunehmen.
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