1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Köthen
  6. >
  7. Flüchtlingsunterkunft in Köthen: Flüchtlingsunterkunft in Köthen: Landkreis kündigt Vertrag mit Pro Shelter

Flüchtlingsunterkunft in Köthen Flüchtlingsunterkunft in Köthen: Landkreis kündigt Vertrag mit Pro Shelter

Von Helmut Dawal 03.01.2017, 15:50
Auf diesen Gelände sollten bis Januar die Bungalows für die Unterbringung von mindestens 180 Flüchtlingen aufgebaut werden.
Auf diesen Gelände sollten bis Januar die Bungalows für die Unterbringung von mindestens 180 Flüchtlingen aufgebaut werden. MZ

Köthen - Der Vertrag zwischen dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Berliner Firma Pro Shelter Gesellschaft für integriertes Wohnen mbH ist beendet. Das teilte Landkreis-Dezernent Bernhard Böddeker am Dienstag auf MZ-Anfrage mit.

Pro Shelter hat auf einem Grundstück in der Köthener Augustenstraße eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge errichtet, die laut Vertrag  längst fertiggestellt sein sollte. Der Landkreis hatte mehrfach einer Terminverschiebung für die Übergabe der Unterkunft zugestimmt. Pro Shelter konnte aber auch den letzten Termin, den 31. Dezember 2016, nicht halten.

Pro Shelter muss nun 208.000 Euro Vertragsstrafe zahlen

Am Montagnachmittag gab es in der Augustenstraße den vereinbarten Abnahmetermin, an dem auch drei Vertreter des Berliner Unternehmens teilnahmen. „Wir haben gemeinsam festgestellt, dass die Gemeinschaftsunterkunft nicht bezugsfähig ist. Das Objekt ist zwar überwiegend fertig, aber eben noch nicht ganz. Vor allem liegt noch immer keine Baugenehmigung vor“, teilte Böddeker mit.

Er habe daraufhin den Vertrag für beendet erklärt, was bei Pro Shelter „nicht auf Gegenliebe gestoßen sei“. Ein finanzieller Schaden ist dem Landkreis nicht entstanden. „Wir haben keinen Pfennig bezahlt“, versicherte Böddeker. Vorgesehen sei gewesen, dass Geld erst fließt, wenn die Flüchtlinge eingezogen sind und deren Betreuung beginnt.

Stattdessen muss Pro Shelter an den Landkreis zahlen - eine Vertragsstrafe von 208.000 Euro, weil die vereinbarten Pflichten durch das Unternehmen nicht eingehalten wurden.

Nächste Schritte zur Asylunterkunft werden im Kreistag beraten

Momentan werden alle Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht, auch die Asylsuchenden, die demnächst die Gemeinschaftsunterkünfte Marke und Friedersdorf verlassen müssen. Der Landkreis hält aber weiter an seinem Vorhaben fest, „eine Gemeinschaftsunterkunft als Ankunftszentrum“ zu schaffen, betonte Böddeker. 

Dafür könnte ein Objekt angemietet werden, und das könnte auch das Objekt Augustenstraße sein -  wenn es denn fertiggestellt ist.  Was genau getan werde, müsse aber erst im Kreistag beraten werden.

Pro Shelter war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.