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Letzte Frist verstrichen Flüchtlingsunterkunft in Köthen: Pro Shelter soll Vertragsstrafe zahlen

Von Helmut Dawal 15.11.2016, 07:00
Hier sollen ab Januar die Bungalows für die Unterbringung von mindestens 180 Flüchtlingen aufgebaut werden.
Hier sollen ab Januar die Bungalows für die Unterbringung von mindestens 180 Flüchtlingen aufgebaut werden. MZ

Köthen - Die Firma Pro Shelter integriertes Wohnen aus Berlin muss an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine Vertragsstrafe in Höhe von 208.000 Euro zahlen.

Das teilte Dezernent Bernhard Böddeker während der jüngsten Sitzung des Kreistages mit. Der Landkreis erhebt diese Strafe, weil das Unternehmen aus Berlin seine gegenüber dem Landkreis eingegangenen Pflichten zur Schaffung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in der Augustenstraße in Köthen nicht erfüllt hat.

Daumenschrauben müssen angezogen werden

Wie es aktuell um diese Gemeinschaftsunterkunft bestellt ist, wollte Kreistagsmitglied Daniel Roi (AfD) wissen. Die Firma Pro Shelter, erinnerte Roi, wollte die Einrichtung eigentlich schon zum 1. April dieses Jahres in Betrieb nehmen.

Da nichts passierte, wurde der Firma eine letzte Frist zum 1. November gestellt, verwies Roi auf die den Kreistagsmitgliedern vorliegende Niederschrift.

Wenn die Einrichtung nicht fertig sei, so Roi, werde es große Probleme geben, weil die Unterkünfte in Marke und Friedersdorf schließen. „Wenn sich immer noch nichts getan hat, sollte man darüber nachdenken, der Firma mal ein bisschen auf die Füße zu treten“, bemerkte Roi.

„Wir sind auch der Meinung, dass es nach fruchtlosem Ablauf der letzten Frist notwendig ist, die Daumenschrauben anzuziehen“, teilte Dezernent Bernhard Böddeker weiter mit.

Letzte Frist zum Ende des Jahres

Der Landkreis habe mit Pro Shelter jetzt eine ergänzende Vereinbarung getroffen mit dem Inhalt, dass die Gemeinschaftsunterkunft „vollständig und in vollem Umfang“ bis zum 31. Dezember bezugsfertig sein müsse. „Anderenfalls endet der Vertrag ohne Kündigung oder sonstige Erklärung.“

Unabhängig davon erhalte der Landkreis die im Vertrag festgeschriebene Strafzahlung. Am Donnerstag, so Böddeker auf MZ-Anfrage, habe es Gespräche mit Pro Shelter gegeben, unter anderem zur Aufteilung der Bungalows, die auf dem Gelände der Gemeinschaftsunterkunft errichtet werden sollen.

Pro Shelter soll über 20 Bungalows errichten

180 bis maximal 225 Plätze soll die Gemeinschaftsunterkunft haben. 40 Plätze werden in früheren Bürogebäuden geschaffen. Der Großteil der Flüchtlinge soll in sogenannten Modulbauten untergebracht werden.

Das sind Low-Cost-Häuser, also Billig-Häuser. Errichtet werden sie aus gedämmtem Stahlblech. Die Häuser sind winterfest und entsprechen den deutschen Bauvorschriften. Über 20 derartige Bungalows will Pro Shelter errichten lassen. (mz)