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Freiheitsberaubung? Eltern hatten Busfahrer nach Irrfahrt angezeigt - Warum Vorfall kein strafrechtliches Nachspiel hat

Anfang Februar hatte die Irrfahrt eines Busses der Vetter Verkehrsbetriebe durch Köthen für Aufregung - und eine Anzeige gesorgt.

Von Wolfram Schlaikier Aktualisiert: 10.12.2025, 17:52
Polizisten stehen am 4. Februar neben dem Bus, der in der Lelitzer Straße gestoppt wurde.
Polizisten stehen am 4. Februar neben dem Bus, der in der Lelitzer Straße gestoppt wurde. Foto: privat

Köthen/MZ. - Die Irrfahrt eines Busses der Vetter Verkehrsbetriebe am 4. Februar durch Köthen hat für den Busfahrer keine strafrechtlichen Konsequenzen.