Freiheitsberaubung? Eltern hatten Busfahrer nach Irrfahrt angezeigt - Warum Vorfall kein strafrechtliches Nachspiel hat
Anfang Februar hatte die Irrfahrt eines Busses der Vetter Verkehrsbetriebe durch Köthen für Aufregung - und eine Anzeige gesorgt.
Aktualisiert: 10.12.2025, 17:52

Köthen/MZ. - Die Irrfahrt eines Busses der Vetter Verkehrsbetriebe am 4. Februar durch Köthen hat für den Busfahrer keine strafrechtlichen Konsequenzen.
