Einkaufen in Aken Einkaufen in Aken: Supermärkte wollen wachsen - doch das ist nicht so einfach

Aken - Akens Discounter wollen größer werden, brauchen mehr Fläche. Den Anfang machte schon vor längerer Zeit Aldi in der Dessauer Landstraße; nun wurde über den B-Plan-Entwurf abgestimmt. Und auch Netto in der Calber Landstraße hätte gern ein bisschen mehr Platz.
Doch das geht gar nicht so einfach. Die Stadt Aken ist nämlich als Grundzentrum eingestuft – und das wiederum auch planerisch mit Vorgaben verbunden.
Die MZ informierte sich beim Bauordnungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld über die Sachlage aus bauplanungsrechtlicher Sicht. Dort müssen die Erweiterungswünsche der Supermärkte letztlich genehmigt werden.
Kleine Nahversorger werden bevorzugt
„Nach Prüfung der Unterlagen musste festgestellt werden, dass die genannten Vorhaben nicht dem Einfügungsgebot hinsichtlich der geplanten Art der baulichen Nutzung entsprechen“, heißt es.
Da die maßgebliche nähere Umgebung der jeweiligen Vorhaben als allgemeines Wohngebiet gemäß §4 der Baunutzungsverordnung zu charakterisieren sei. Darüber hinaus seien Läden zulässig, die der Versorgung des Gebietes dienten.
„Dazu“, sagt der Landkreis, „gehören im Allgemeinen auch Verbrauchermärkte mit Selbstbedienung durch den Kunden. “ Es gehe dabei um die Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner, was ein sogenannter Nahversorger gewährleiste.
Darunter, sagt das Amt, seien Einzelhandelsbetriebe zu verstehen, deren Verkaufs- und Bruttogeschossfläche unter dem Schwellenwert der Großflächigkeit liegen.
So verfügt ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb beispielsweise über eine Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern. Was für beide Märkte nach der beantragten Erweiterung zuträfe.
Großflächiger Einzelhandel in allgemeinen Wohngebieten in Aken bislang nicht vorgesehen
Damit würden sie den Schwellenwert für die maximal zulässige Verkaufsfläche deutlich überschreiten, erklärt das Bauordnungsamt des Landkreises.
Und im Grundzentrum Aken Standorte für großflächigen Einzelhandel entstehen, die in allgemeinen Wohngebieten ohnehin nicht zulässig sind, sondern nur in speziell ausgewiesenen Sondergebieten.
Die geplanten Erweiterungen der beiden Supermärkte wären also „nicht zulassungsfähig“. Daraus resultiere etwa ein „Planungserfordernis“.
So müsse der Flächennutzungsplan als Grundvoraussetzung geändert werden. Aken ist gerade dabei, diese Beschlüsse zu erwirken.
Bauordnungsamt fordert weitere Erklärungen zum Vorhaben
Bei der Planaufstellung wäre insbesondere die Frage zu klären, ob die Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung (Landesentwicklungsplan 2010) vereinbar seien.
„In diesem Zusammenhang“, so das Bauordnungsamt, „ist ein plausibler Nachweis zu erbringen, dass von den geplanten Markterweiterungen keine schädlichen Wirkungen sowohl auf die zentralen Versorgungsbereiche in der Stadt Aken selbst als auch auf zentrale Versorgungsbereiche und die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung anderer Gemeinden zu erwarten sind.“ (mz)