Landkreis verfügt Anhalt-Bitterfeld hebt Isolationspflicht bei Corona-Erkrankung auf
Corona ist in Anhalt-Bitterfeld Vergangenheit. Als letzte Regel fiel die Isolationspflicht.

Köthen/MZ - Corona war gestern und vorgestern – jetzt auch in Anhalt-Bitterfeld. Mit der 7. Allgemeinverfügung hat der Landkreis am Dienstag, 31. Januar, seine Regelung zur Absonderung im Infektionsfall aufgehoben. Dies teilte Pressesprecher Udo Pawelczyk am Dienstag mit. Die amtliche Bekanntmachung dazu wurde auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Die Aufhebung selbst gilt ab dem heutigen 1. Februar. Damit entfallen alle Informations- und Meldepflichten sowie die Isolationspflicht. Aus diesem Grund stellt der Landkreis ab Mittwoch auch die gewohnte tägliche Presseinformation mit aktuellen Zahlen und Statistiken ein.