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Schweinemastanlage Gerbisbach Schweinemastanlage Gerbisbach: Bundesweite Auswirkungen nach Urteil in Leipzig?

01.10.2016, 06:00
Blick in eine Ferkel-Box in der Schweinemastanlage Gerbisbach.
Blick in eine Ferkel-Box in der Schweinemastanlage Gerbisbach. Grommisch/Archiv

Gerbisbach - Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Schweinemastanlage Gerbisbach habe Bedeutung über den konkreten Fall hinaus. Diese Ansicht vertreten der Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), Ralf Meyer, sowie Vorstandsmitglied Frank Jansky. „Es wird bundesweit viele Verfahren geben, die aufgrund des Urteils nun neu aufgerollt werden müssen.“ Beide sprachen von einem guten Tag für den Umwelt-, Natur- und Tierschutz.

Die höchsten deutschen Verwaltungsrichter hatten am Mittwoch entschieden, dass sich nun das Verwaltungsgericht Halle mit der Frage befassen muss, ob die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Schweinemastanlage Gerbisbach rechtmäßig erteilt worden ist. „Die Schweinemastanlage Gerbisbach wird erneut auf den gerichtlichen Prüfstand gestellt“, teilte der BUND in einer Presseinformation mit und erinnerte an die Anfänge des Widerstands. Gegen die im August 2009 erteilte Genehmigung durch das Landesverwaltungsamt hatte der BUND Klage beim Verwaltungsgericht Halle eingereicht.

Dieses wie auch das Oberverwaltungsgericht wiesen die Klagen wegen der so genannten Präklusion (Ausschluss bestimmter Rechtshandlungen oder Rechte) ab. Der auf Umwelt und Tierschutzrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Kremer hatte hiergegen beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt.

Nach dem Urteil in Leipzig stehe nun fest, dass die Klage des BUND gegen die Schweinemast zulässig sei. Deshalb müsse nun geprüft werden, ob die Genehmigung rechtmäßig erteilt wurde. Die Gegner machen insbesondere Beeinträchtigungen eines europäischen Schutzgebiets sowie Verstöße gegen das Tierschutzrecht geltend. Initiativkreis und BUND kämpfen seit zehn Jahren gegen die Anlage.

Oliver Wendenkampf, Landesgeschäftsführer des BUND, freute sich über den langen Atem: „Es ist wirklich außergewöhnlich, dass eine Bürgerinitiative in einem so komplexen Verfahren derart lange am Ball bleibt. Hut ab vor den Menschen in Gerbisbach.“

Helmut Rehhahn, Projektmanager der Schweinemastanlage in Gerbisbach, hatte erklärt, dass ihm das Urteil im Hinblick auf den Betrieb der Mastanlage keine Kopfschmerzen bereite. (mz)