Verfahren um Schloss Gerbstedt Verfahren um Schloss Gerbstedt: Steuerberaterin: "Für uns war immer er der Eigentümer"

Halle/Gerbstedt - Im Zivilverfahren um das Schloss Gerbstedt hat das Landgericht Halle am Donnerstag eine weitere Zeugin gehört. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Ekkehard Hamm soll klären, wem das Schloss gehört. Konkret geht es darum, ob die Übertragung des Schlosses von Philipp Schmidt an seine Mutter Angela Schmidt rückabgewickelt werden muss.
Darauf klagt Philipp Schmidt, der früher unter dem Namen Phil Stewman als Schlagersänger aufgetreten ist. Er hatte das Schloss 2010 für 60.000 Euro erworben und es 2013 an seine Mutter übertragen. Philipp Schmidt macht geltend, dass es sich nur um eine „formale“ Übertragung gehandelt habe.
200.000 Euro investiert
Angela Schmidt wiederum hat das Anwesen im vergangenen Jahr für 30.000 Euro an Mike Hosang verkauft. Hosang, der nach eigenen Angaben in Landsberg wohnt und als Hausverwalter arbeitet, hatte vor Gericht erklärt, er wolle in das Schloss einziehen und es nutzen.
In das Schloss sind laut Jens Heinemann, Rechtsanwalt von Philipp Schmidt, mehr als 200.000 Euro investiert worden. So entstanden Veranstaltungsräume und ein Café. Im vergangenen Jahr wurde eine Tagespflege eröffnet.
Nachdem das Gericht am ersten Verhandlungstag Ende Januar bereits mehrere Zeugen vernommen hatte, sagte nun eine Steuerberaterin aus Wittenberg aus. Das Büro habe seit 2014 Philipp Schmidt als Mandanten betreut, so die 62-Jährige.
Mutter wollte als "offizielle" Eigentümerin auftreten
Im ersten Gespräch mit ihm und seiner Mutter sei unter anderem die Übertragung des Schlosses vom Sohn an die Mutter thematisiert worden. Dafür seien „wirtschaftliche Gründe“ angeführt worden, so die Steuerberaterin. Auf eine Nachfrage ergänzte die Zeugin, es sei wohl um Unterhalts- beziehungsweise Erbansprüche eines Kindes von Philipp Schmidt gegangen.
Durch die Übertragung solle das Schloss gesichert werden, falls Philipp Schmidt etwas passiere. Die beiden hätten erklärt, dass er „inoffiziell“ Eigentümer des Schlosses bleibe, seine Mutter aber „offiziell“ auftrete. „Daraufhin habe ich gesagt: So etwas macht man nicht“, so die Zeugin. Sie habe die Mandanten dann über Erbfragen belehrt.
Die 60.000 Euro für den Kauf des Schlosses habe Philipp Schmidt als Darlehen von seinen Großeltern bekommen. „Bei der Übertragung hätte die Mutter das Darlehen übernehmen müssen“, so die Zeugin. „Das ist nicht erfolgt.“
Philipp Schmidt zahlte alle Rechnungen
Was die geschäftlichen Dinge im Schloss anging, sei die Mutter nie aussagefähig gewesen. „Sie war die einzige Unternehmerin, die ich kenne, die nie wusste, wie viel Einnahmen sie hatte.“ Dafür sei immer Philipp Schmidt zuständig gewesen, der auch alle Rechnungen bezahlt habe.
Es habe auch Gespräche darüber gegeben, dass das Schloss an Philipp Schmidt rückübertragen werden sollte. „Für uns ist immer er der Eigentümer gewesen“, so die Zeugin. „Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich gehört habe, dass die Mutter jetzt das Schloss für sich beansprucht.“
Eine Entscheidung will Richter Hamm am 13. Juni verkünden. (mz)
