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Halle-Hettstedter Eisenbahn  Halle-Hettstedter Eisenbahn : Gericht entscheidet: Bahnstrecke bleibt ein Denkmal

Von Jörg Müller 27.07.2016, 09:49
Justitia, die römische Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, mit Waage und Schwert.
Justitia, die römische Göttin der Justiz und der Gerechtigkeit, mit Waage und Schwert. dpa

Halle/Hettstedt - Das Verwaltungsgericht Halle hat den Denkmalstatus für die ehemalige Halle-Hettstedter Eisenbahn erneut bestätigt. Die Kammer unter Vorsitz von Gerichtspräsident Ulrich Meyer-Bockenkamp wies am Dienstag die Klage eines sächsischen Unternehmens ab. Die Firma aus Oybin (Landkreis Görlitz) hat die Strecke 2010 von der Deutschen Bahn AG erworben, um die Gleise abzubauen und zu verwerten.

Verwaltungsgericht legte schon 2011 die die Denkmal-Eigenschaft fest

Mit der Klage gegen den Landkreis Mansfeld-Südharz und die Stadt Halle wollte das Unternehmen erreichen, dass die Denkmalbehörden die Einstufung der Bahnstrecke als Kulturdenkmal aufheben und die Halle-Hettstedter Eisenbahn aus dem Denkmalverzeichnis des Landes gelöscht wird. Bereits 2011 hatte das Verwaltungsgericht Halle in einem Urteil die Denkmal-Eigenschaft der Bahn-Anlage festgestellt.

Für das Unternehmen erklärte Rechtsanwalt Michael A. Mochner, dass mehr als die Hälfte der 44 Kilometer langen Bahnstrecke heute nicht mehr vorhanden sei. „Und die noch existierenden Abschnitte sind stillgelegt.“ Geplant sei, nach dem Rückbau der Gleise auf der Bahntrasse einen Radweg anzulegen.

Die Halle-Hettstedter Eisenbahn nahm 1896 den Personen- und Güterverkehr zwischen Halle-Klaustor und Hettstedt auf. 2002 fuhr der letzte Zug zwischen Gerbstedt und Hettstedt. Der 2007 gegründete Verein „Freunde der Halle-Hettstedter Eisenbahn“ engagiert sich für die Sanierung und schrittweise Wiederinbetriebnahme der Strecke zu touristischen Zwecken. Das Land hat der Deutschen Regionaleisenbahn GmbH, die mit dem Verein kooperiert, eine Betriebsgenehmigung bis zum Jahr 2058 erteilt. (jm)

Auf Tafeln könnte dann die Geschichte der Bahnstrecke dargestellt werden. „Wir haben ein anderes Verständnis von Denkmalschutz“, so Mochner. „Wir versuchen, die Bahntrassen zu erhalten und touristisch zu nutzen.“ Sollte der Denkmalschutz für die Strecke weiter gelten und die Schienen deshalb nicht verwertet werden können, werde das Unternehmen eine Entschädigung fordern.

„Mir ist kein Konzept für einen Radweg bekannt“, sagte Detlef Stamfus, Leiter des Amts für Recht und Kommunalaufsicht Mansfeld-Südharz. „Ich bezweifele auch, dass Sie wirklich einen Radweg bauen wollen.“ Es gehe nur um die Verwertung der Schienen. Der Landkreis und die Stadt Halle beantragten, die Klage des Unternehmens abzuweisen.

Das Argument, dass die Bahnstrecke nur noch teilweise vorhanden und nicht mehr in Betrieb sei, ist für Landeskonservatorin Ulrike Wendland nicht stichhaltig. „Denn das gilt für die meisten technischen Denkmale.“ Die Funktionsfähigkeit sei „kein Kriterium“ für den Denkmal-Charakter, so die Vertreterin des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.

Alte industrielle Verbindungsstrecke hat große historische Bedeutung

Die Eisenbahnstrecke habe als Verbindung der ehemaligen Industriestandorte Halle und Hettstedt große historische Bedeutung. Das Fehlen einzelner Abschnitte sei „kein erhebliches Defizit“. „Schienen können repariert oder erneuert werden, ohne dass der Denkmalwert leidet.“

Wendland wies zudem auf die erhaltenen historischen Anlagen wie Bahnhöfe und intakte Bahnübergänge hin. „Wir haben uns für die Inventarisierung viel Zeit genommen“, so die Landeskonservatorin. Die Frage, wie viel Substanz noch vorhanden sein müsse, sei im Haus auch durchaus kritisch diskutiert worden. Aus denkmalpflegerischer Sicht sei die Halle-Hettstedter Bahn ein wichtiges Zeugnis der Industriegeschichte in der Region. (mz)