1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Hettstedt
  6. >
  7. Erhebung von Abwasser-Anschlussbeiträgen: Erhebung von Abwasser-Anschlussbeiträgen: Kampfansage der Bürgerinitiativen aus Hettstedt und Eisleben

Erhebung von Abwasser-Anschlussbeiträgen Erhebung von Abwasser-Anschlussbeiträgen: Kampfansage der Bürgerinitiativen aus Hettstedt und Eisleben

Von Anke Losack 08.01.2016, 19:50
Trinkwasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Trinkwasser läuft aus einem Wasserhahn in ein Glas. dpa

Hettstedt - Die Bürgerinitiativen in Hettstedt und Eisleben werden sich gegen die nachträgliche Erhebung von Abwasser-Anschlussbeiträgen weiter wehren. „Jetzt erst recht“, meinte ein Sprecher aus Hettstedt mit Blick auf die Aussagen von Ulf Gundlach, Staatssekretär im Innenministerium Sachsen-Anhalts. Dieser hat zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gesagt, dass sie nicht auf Sachsen-Anhalt übertragbar sei. „Wir haben eine andere rechtliche Regelung als in Brandenburg“, so Gundlach.

Der Abwasserzweckverband (AZV) Wipper-Schlenze will in diesem Monat noch eine Sitzung der Verbandsvertreter durchführen. Ein Termin steht bislang noch nicht fest. Auf der Tagesordnung soll unter anderem die Zulassung einer Musterklage, die die Hettstedter Bürgerinitiative gegen die nachträgliche Erhebung von Anschlussbeiträgen anstrebt, stehen.

Die Zustimmung zu einer Musterklage hat der AZV Eisleben-Süßer See für die Bürgerinitiative in Eisleben bereits beschlossen (die MZ berichtete). Noch in diesem Monat könnte es zu der Klage weitere Gespräche zwischen dem Verband und der Initiative geben.

In der jüngsten Sitzung im Dezember hatte sich die Verbandsversammlung des AZV Eisleben-Süßer See mit der Abwassergebühr beschäftigt. Diese sinkt ab 2016 von 2,63 Euro je Kubikmeter Wasser um zwei Cent. Dieser Preis wurde für die Jahre bis 2018 beschlossen.

Dass das Urteil der Karlsruher Richter Auswirkungen auf Sachsen-Anhalt haben wird, hatten viele Grundstückseigentümer, die für vor 1991 verlegte Abwasser-Anschlüsse bezahlen sollen, gehofft. Der Protest der Bürger, die sich ungerecht behandelt fühlen, könnte nun wieder lauter werden. Viele haben sich mittlerweile in Bürgerinitiativen zusammengeschlossen - auch in Eisleben und Hettstedt. Wie es von dortigen Sprechern heißt, seien die Aussagen Gundlachs kein Grund zum Aufgeben. Es werde an dem Vorhaben festgehalten, gerichtlich vorzugehen. „Unsere Kriegskasse ist gut gefüllt“, sagte der Hettstedter Sprecher. Die Bürgerinitiativen finanzieren die Klagen, die beim Verwaltungsgericht (VG) und Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht werden sollen, über Mitgliedsbeiträge.

Den Weg zu den Gerichten hatten auch zwei Frauen aus Brandenburg gewählt, die für die zu DDR-Zeiten verlegten Abwasseranschlüsse zahlen sollten. Sie erhoben Verfassungsbeschwerde gegen die rückwirkende Festsetzung der Anschlussbeiträge. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab den Frauen Recht, sah den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt und kassierte überraschend die in Brandenburg praktizierte Regelung für sogenannte Alt-Anschließer. Ein Paukenschlag. Die Klagen der beiden Frauen beim VG und OVG waren zuvor noch abgewiesen worden.

„Wenn wir beim Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht auch scheitern sollten, gehen wir auf jeden Fall weiter zum Bundesverfassungsgericht“, so der Hettstedter Sprecher. Wie er weiter sagte, bahnt sich unter den Bürgerinitiativen im Land eine engere Zusammenarbeit an. Eine Zusammenkunft mit Vertretern aus Wolmirstedt (Bördekreis) und Günthersdorf (Saalekreis) soll an diesem Samstag in der Kupferstadt stattfinden. Es gehe unter anderem darum, eine Podiumsdiskussion mit Landespolitikern zu organisieren. (mz)