Entenmast-Anlage in Oeste Entenmast-Anlage in Oeste: Amt erteilt zahlreiche Auflagen

Oeste - Der Bau der umstrittenen Entenmastanlage in Oeste (Orsteil von Freist) ist planungsrechtlich zulässig. Dies hat das Bauordnungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz dem Gerbstedter Investor Volker Schoon mitgeteilt. Allerdings handelt es sich zunächst nur um einen sogenannten Vorbescheid. Die Behörde hat auf Grund einer Bauvoranfrage die Unterlagen zu dem Projekt geprüft und im Ergebnis zahlreiche Auflagen erteilt, die der Investor einhalten müsste. Auf dem Gelände der ehemaligen Schweinemastanlage am Ortsrand von Oeste soll eine Entenmastanlage mit einer Kapazität von rund 30 000 Tieren entstehen (die MZ berichtete).
Archäologische Denkmale bekannt
Zu den Auflagen des Landkreises gehören Nachweise, dass der Schallschutz und die Immissionswerte für Gerüche eingehalten werden. Außerdem ist ein landschaftspflegerischer Begleitplan zu erarbeiten, dem die untere Naturschutzbehörde zustimmen muss. Insbesondere soll der zu erwartende Stickstoffeintrag in die Umgebung dargelegt werden.
Zudem fordert der Landkreis vor jeglichen Erdarbeiten archäologische Grabungen, da in unmittelbarer Nähe des geplanten Vorhabens mehrere archäologische Kulturdenkmale bekannt seien. Für die archäologischen Untersuchungen und die Dokumentation seien Kosten von bis zu 15 Prozent der Gesamtinvestition zumutbar, heißt es in dem Bescheid.
Ferner werden Auflagen zur Bauweise der Ställe erteilt. Ein weiterer Punkt ist die Erschließung. Das Gelände ist nur über einen unbefestigten Wirtschaftsweg von der Kreisstraße aus zu erreichen. Dabei muss der Fleischbach überquert werden. Der Zustand der vorhandenen Brücke sei „sehr mangelhaft“, heißt es. Deshalb müsse der Investor die Brücke gegebenenfalls sanieren oder erneuern.
Infoveranstaltung für Einwohner
„Das sind zum Teil problematische Auflagen“, erklärte der Gerbstedter Landwirt Jürgen Laue im Namen des Investors. Es sei mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. „Die von uns beauftragten Büros werden den Bescheid jetzt genau prüfen.“ Mehr könne er derzeit dazu nicht sagen.
Für die Gerbstedter Ortsgruppe des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Bürgerinitiative gegen die Entenmastanlage sagte Hans-Jürgen Paasch: „Wir sind nicht unzufrieden mit dem Vorbescheid.“ Man hoffe, dass der Investor wegen der vielen Auflagen keinen Bauantrag stellen werde. Falls es doch dazu komme, „erwarten wir die strenge Kontrolle der Vorgaben“, so der Sprecher.
Um die Einwohner über den Stand des Verfahrens und die möglichen weiteren Schritte zu informieren, laden die BUND-Ortsgruppe und die Bürgerinitiative am Mittwoch, 31. August, 18 Uhr, alle Interessenten zu einer Veranstaltung in den Dorfkrug Freist ein. (mz)